IHK-Mitgliedschaft

Beitragstabelle für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen

Alle Informationen zu den IHK-Beiträgen für nicht eingetragene Betriebe im Überblick: Grundbeitrag, Umlage und Freibeträge kompakt erklärt.

Allgemeine Hinweise zum IHK-Beitrag

Die Beiträge setzen sich aus einem gestaffelten Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Die Höhe des Beitrags wird bestimmt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Rechtsform des Unternehmens. Der Beitragssatzes wird von der IHK-Vollversammlung jedes Jahr neu festgelegt.
Hinweis: Betriebe, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen Gewinn bis zu 5.200 Euro erzielen, sind beitragsbefreit. Für Existenzgründer gelten besondere Befreiungsgrenzen.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Online-Artikel zum IHK-Beitrag sowie in unserer Übersicht “Häufig gestellte Fragen zum IHK-Beitrag”.

Beitrag für die Jahre 2022 bis 2026 (jährlich)

Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb Grundbeitrag
bis 26.000,00 € 35,00 €
26.000,01 € bis 39.000,00 € 70,00 €
39.000,01 € bis 52.000,00 € 110,00 €
52.000,01 € bis 103.000,00 € 170,00 €
103.000,01 € bis 150.000,00 € 350,00 €
150.000,01 € bis 400.000,00 € 430,00 €
400.000,01 € bis 800.000,00 € 540,00 €
800.000,01 € bis 1.500.000,00 € 720,00 €
1.500.000,01 € bis 3.000.000,00 € 1.080,00 €
3.000.000,01 € bis 5.000.000,00 € 1.350,00 €
5.000.000,01 € bis 10.000.000,00 € 1.620,00 €
ab 10.000.000,01 € 1.800,00 €
Weitere Bemessungsgrundlage ist der Umsatz, sofern er 25 Millionen Euro übersteigt. Näheres entnehmen Sie bitte der IHK-Wirtschaftssatzung 2026.
Als Umlage 2026 werden 0,10 % (2025 / 0,06 %, 2024 / 0,09 %, 2023 und 2022 / 0,17 %) des Gewerbeertrages/Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.

Beitrag für die Jahre 2018 bis 2021 (jährlich)

Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb Grundbeitrag
bis 26.000,00 € 40,00 €
26.000,01 € bis 39.000,00 € 80,00 €
39.000,01 € bis 52.000,00 € 120,00 €
52.000,01 € bis 103.000,00 € 190,00 €
103.000,01 € bis 150.000,00 € 390,00 €
150.000,01 € bis 400.000,00 € 480,00 €
400.000,01 € bis 800.000,00 € 600,00 €
800.000,01 € bis 1.500.000,00 € 800,00 €
1.500.000,01 € bis 3.000.000,00 € 1.200,00 €
3.000.000,01 € bis 5.000.000,00 € 1.500,00 €
5.000.000,01 € bis 10.000.000,00 € 1.800,00 €
ab 10.000.000,01 € 2.000,00 €
Weitere Bemessungsgrundlage ist der Umsatz, sofern er 25 Millionen Euro übersteigt. Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden IHK-Wirtschaftssatzungen.
Als Umlage 2021 werden 0,20 % (2020 und 2019: 0,20 %; 2018: 0,17 %) des Gewerbeertrages/Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.