Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 20. September 2021

Der Wahlausschuss hat über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge entschieden und entsprechend § 11 Abs. 7 der Wahlordnung für die Einreichung von weiteren Wahlvorschlägen eine Nachfrist bis zum 11. Oktober 2021 gesetzt.