Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Berufsbildungsgesetz der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburgvom 28.11.2022

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 13.09.2022 erlässt die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg als zuständige Stelle nach § 56 Abs 1 i. V.m. § 47 Abs 1 und § 79 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, folgende Satzung:

Artikel 1

Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Berufsbildungsgesetz der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 16.07.2020 wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird ergänzt um:
Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt ersetzt:
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, sofern in der Anlage zur Prüfungsordnung für bestimmte Prüfungsausschüsse keine höhere Anzahl festgelegt ist. Die Mitglieder von Prüfungsausschüssen sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungsleistungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
3. Es wird eine Anlage zur Prüfungsordnung am Ende der Prüfungsordnung neu eingefügt:
Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 der Prüfungsordnung Für die hier aufgelisteten Prüfungsausschüsse*) ist eine höhere Anzahl als drei ordentliche Mitglieder festgelegt:
Prüfungsausschuss für den
Abschluss ….
Ggf. regionale
Zuständigkeit
Anzahl der Mitglieder (ohne
Stellvertreterinnen und Stellvertreter)
(ausfüllen, ggf. Fehlanzeige)
*) Die hier festgelegte Anzahl von ordentlichen Mitgliedern gilt auch für Prüferdelegationen, welchen nach §§ 42 Absatz 2 Satz 1 BBiG oder 35 a Absatz 2 Satz 1 HwO die Abnahme und abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen für die aufgelisteten Prüfungsausschüsse übertragen wird.

Artikel 2

Diese Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg in Kraft.

Emden, 28.11.2022
Industrie- und Handelskammer
für Ostfriesland und Papenburg

gez. Dr. Bernhard Brons gez. Max-Martin Deinhard


Genehmigt
Mit Schreiben vom heutigen Tage.
Hannover, den 28.11.2022
Niedersächsisches Kultusministerium
45.2- 87 146
Im Auftrage Hacke