Standortpolitik

Wertsicherungsklauseln

Preisindizes sind häufig Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und kommen in Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und anderen Verträgen vor. Solche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln.

Unter den vom Statistischen Bundesamt berechneten Preisindizes sind es vor allem Verbraucherpreisindizes und Indizes der Einzelhandelspreise, die als Bezugsgrößen für Wertsicherungsklauseln dienen.
Das Statistische Bundesamt bietet Ihnen eine Rechenhilfe zur Anpassung Ihrer Verträge an. Aktuell wird der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2010 verwendet. Die aktuellsten Zahlen können als Zeitreihe bis ins Jahr 1991 zurückgerechnet werden.