ADR-Schulungsbescheinigungen als Scheckkarte

Damit eine ADR-Card ausgestellt werden kann, muss spätestens zur jeweiligen Prüfung (Basiskurs, Aufbaukurs, Auffrischung) ein aktuelles Lichtbild in Passbildqualität vorgelegt werden. Es muss also den Vorgaben der Passverordnung fjür ein biometrisches Bild in der Größe 35 mm x 45 mm entsprechen. Vergleichbare Anforderungen werden bereits an die Lichtbilder für Führerscheine, Fahrerkarten , Personalausweise gestellt und dürften den Fahrern somit keine Probleme bereiten.
Wer es versäumt, zur Prüfung ein entsprechendes Lichtbild mitzubringen, darf zwar an der Prüfung teilnehmen. Eine ADR-Card bei bestandener Prüfung gibt es aber erst, wenn der IHK ein Lichtbild vorgelegt wird. Dieses geht nicht auf dem Postwege, sondern muss persönlich in der IHK erfolgen, weil eine Personalisierung zur zweifelsfreien Identitätskontrolle zwingend erforderlich ist. Dieser zusätzliche Aufwand und Zeitverlust sollte durch rechtzeitiges Besorgen eines Lichtbilde vermieden werden.
ADR-Schulungsbescheinigungen in Papierform brauchen nicht umgetauscht zu werden. Sie behalten bis zum eingetragenen Datum ihre Gültigkeit. Ersatzausfertigungen dürfen allerdings auch bei Papierbescheinigungen nur in Kartenform mit Lichtbild erfolgen. Auch hier ist ein persönlicher Besuch in der IHK zur Personalisierung des Lichtbildes zwingend erforderlich.
Im Gegensatz zur ADR-Schulungsbescheinigung aus Papier, in der alle Gefahrgutklassen vorgedruckt waren und diejenigen, für die keine Berechtigung vorlag, gestrichen wurden, werden in die ADR-Card die Klassen, die der Fahrer befördern darf, eingedruckt. Die ADR-Card enthält weder Unterschrift noch Siegel der ausstellenden Stelle. Dafür enthält sie als Sicherheitsmerkmal ein Hologramm auf der Rückseite.
Hintergrund der in allen ADR-Vertragsstaaten verbindlichen Einführung der ADR-Card nach vorgeschriebenem Muster ist auch der Wunsch der Wirtschaft nach Vereinheitlichung des Dokuments. Dies soll Kontrollen erleichtern. Die heutigen ADR-Schulungsbescheinigungen der einzelnen Vertragsstaaten sind in Aussehen und Gestaltung unterschiedlich.