Gefährliche Ladung auf See

Die Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen per Seeschiff sind keineswegs – wie fälschlicherweise immer wieder angenommen – nur für die Schiffsbesatzungen bestimmt. Im Gegenteil: Bereits der Urversender gefährlicher Güter muss nach den Regelungen des IMDG-Codes klassifizieren, dokumentieren, verpacken und zum Seehafen befördern lassen. Damit ist es für jeden Verlader, Verpacker und Beförderer unerlässlich, die Transportvorbereitungen entsprechend der Anweisungen dieses Regelwerks vorzunehmen.
Sicherheit auf See für Besatzung, Schiff und alle anderen mitgestauten Handelsgüter lässt sich nur gewährleisten, wenn alle Beteiligten der Transportkette nach den gleichen – weltweit rechtsverbindlichen – Vorschriften verfahren. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass deutsche Seeschiffe den IMDG-Code an Bord haben.
Der IMDG-Code, Ausgabe 2013, ist bei den einschlägigen Verkehrsverlagen (z. B. Storck-Verlag, Ecomed-Verlag, Fischer-Verlag) erhältlich.