Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie läuft aus

Ab dem 1. Januar 2024 wird für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten.
Während der Corona-Pandemie war der Steuersatz auf sieben Prozent abgesenkt worden, um die Gastronomen zu unterstützen. Die Regelung sollte zunächst bereits Ende 2022 auslaufen, wurde aber bis Ende 2023 verlängert.
Für die Umstellung in der Silvesternacht kann eine Vereinfachung angewendet werden, damit das Gericht den Restaurantgästen von den Gastronomen nicht vor Mitternacht mit sieben Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent MwSt. berechnet werden muss. Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte USt-Satz angewendet werden. So sah es auch das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2020 vor, nach dem analog auch in 2023 gehandelt werden kann.