Mediation

Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung mit dem Anspruch, für alle Seiten eine vorteilhafte Regelung zu finden. Der Mediator als neutraler Vermittler unterstützt die Parteien bei der Entwicklung dieser Lösung. Er gibt den Verhandlungen Struktur und unterstützt eine zukunftsorientierte Lösung. Dabei trifft er inhaltlich keine Entscheidungen, er macht auch keine Kompromissvorschläge. Das Mediationsergebnis kann in einer schriftlichen, verbindlichen Vereinbarung festgehalten werden.
Es sind verschiedene Formen der Mediation zu unterscheiden. Die außergerichtliche Mediation ist ein eigenständiges Verfahren unabhängig von einem Gerichtsverfahren. Die gerichtsnahe Mediation wird während des Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichtes auf Initiative des in der Sache erkennenden Richters durchgeführt. Die gerichtsinterne Mediation wird während eines Gerichtsverfahrens innerhalb des Gerichtes von einem nicht erkenntnisbefugten Richter durchgeführt.
Welche Ziele werden mit der Mediation verfolgt?
Die Zielsetzung des Mediationsverfahrens ist die konstruktive, individuelle, zukunftsorientierte, kooperative, tragfähige, nachhaltige, das heißt dauerhafte und befriedende Konfliktlösung nach Möglichkeit mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten. Wichtig für die Zielerreichung ist eine offene Kommunikation zwischen den Parteien und der selbständige und eigenverantwortliche Umgang mit dem Konflikt. Ziele außerhalb des Mediationsverfahrens können sein: die Berücksichtigung von Interessen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden, die Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten, die Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens, die Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen sowie die Vermeidung der Öffentlichkeit durch Medienberichte.
Vorteile der Mediation
Mediation ist sofort einsetzbar, schnell und effizient. Der Mediator bemüht sich um eine friedliche und produktive Form des Umgangs („Kooperation statt Konfrontation”). Ein klarer Vorteil gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren ist die Erhaltung und Optimierung von Geschäftsbeziehungen für die Zukunft sowie der Imageerhalt durch die Vertraulichkeit des Verfahrens. Weitere Pluspunkte sind die Zeit- und Kostenersparnis gegenüber einem herkömmlichen Gerichtsverfahren, die lösungsorientierte Konfliktbearbeitung und die Flexibilität des Verfahrens.
Mediationsklausel
Eine Mediationsvereinbarung kann im Streitfall jederzeit getroffen werden. Wenn Sie aber schon beim Vertragsschluss für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten einer gütlichen Einigung vorsorgen wollen, empfehlen wir folgende Mediationsklausel:

"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht ein Mediationsverfahren durchzuführen."