Basiswissen und Grundlagen
Öffentliche Aufträge: Wie funktioniert das?
Öffentliche Aufträge sind Verträge mit der öffentlichen Hand über Lieferungen und Leistungen. Sie werden aus Steuern und Abgaben des Bundes, der Gemeinden sowie anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts finanziert, das heißt aus den Steuerzahlungen der Bürger und Unternehmen. Aus diesem Grund unterliegen sie besonderen Bestimmungen.
Öffentliche Auftraggeber sind alle Dienststellen des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstiger juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Somit ergibt sich eine große Vielfalt an zentralen und dezentralen Beschaffungsstellen aller Größenordnungen.
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z. B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Vergabe ober- oder unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgen soll. Nur im sog. Oberschwellenbereich kann ein unterlegener Bieter oder Bewerber die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern und ggf. den Oberlandesgerichten geltend machen. Aufträge im Oberschwellenbereich müssen unter Verwendung von Standardformularen europaweit bekannt gemacht werden. Diese werden durch die EU-Kommission vorgegeben.
Hier finden Sie die grundlegenden Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene.
TIPP: Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich und freiberuflich Tätige sowie Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer-und Dienstleistungen bewerben, können sich im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragen lassen. Die vorab geprüften und eingetragenen Unternehmen gelten als geeignet (Eignungsvermutung).
Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe "Präqualifizierung" legen die Unternehmer definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung bei der unabhängigen Präqualifizierungsstelle vor. Für unsere IHK ist dies die PQ-Nord-Servicestelle.
Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die zweite Stufe "Eintragung in das amtliche Verzeichnis“, die nach einer abschließenden Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (hier: IHK Oldenburg) vorgenommen wird.
Die Antragstellung zur Aufnahme in das amtliche Verzeichnis ist ausschließlich über das Web-Portal des AVPQ möglich. Weitere Informationen über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen sowie das Online-Antragsformular finden Sie hier: Amtliches Verzeichnis.
FAQs zum amtlichen Verzeichnis finden Sie hier.