Öffentliche Aufträge

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

Unternehmen, die sich um die Vergabe öffentlicher Aufträge bewerben, müssen auftragsunabhängig nachweisen, dass sie geeignet, also leistungsfähig und zuverlässig sind. Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich und freiberuflich Tätige sowie Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer-und Dienstleistungen bewerben, können sich im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragen lassen. Die vorab geprüften und eingetragenen Unternehmen gelten als geeignet (Eignungsvermutung).
Durch § 48 Abs. 8 der Vergabeverordnung (VgV) wurde den Industrie- und Handelskammern die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen. Damit wird die bisherige Präqualifizierung auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Die Unternehmen erhalten durch die Eintragung im amtlichen Verzeichnis eine rechtssichere Position. Im Gegensatz zur reinen Präqualifizierung muss die Eintragung im amtlichen Verzeichnis von den öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich anerkannt werden.
Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Unternehmen ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach bundesweit einheitlichen Standards nachgewiesen haben.
Die Antragstellung zur Aufnahme in das amtliche Verzeichnis ist ausschließlich über das Web-Portal des AVPQ möglich. Weitere Informationen über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen sowie das Online-Antragsformular finden Sie hier: Amtliches Verzeichnis.
Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe "Präqualifizierung" legen die Unternehmer definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung bei der unabhängigen Präqualifizierungsstelle vor. Für unsere IHK ist dies die PQ-Nord-Servicestelle. Deren Mitarbeiter betreuen Sie auch während der einjährigen Eintragungslaufzeit und informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats über eine mögliche Verlängerung.
Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die zweite Stufe "Eintragung in das amtliche Verzeichnis“, die nach einer abschließenden Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer vorgenommen wird. Die verzeichnisführende IHK stellt nach Eintragung in das Verzeichnis ein Zertifikat mit entsprechender Kennnummer aus. Dieses ist dann ein Jahr gültig. Die Oldenburgische IHK führt das amtliche Verzeichnis für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz in der Region der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, der IHK Lüneburg-Wolfsburg, der IHK für Ostfriesland und Papenburg oder der Oldenburgischen IHK haben.
Die Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) wird parallel neben dem amtlichen Verzeichnis weitergeführt, bis alle zertifizierten Unternehmen im AVPQ auffindbar sind. Somit können die öffentlichen Auftraggeber ihre Recherchen in beiden Portalen durchführen und die Nachweise und Erklärungen der aktuell eingetragenen Unternehmen einsehen.