Impressum

Anbieter einer geschäftsmäßigen Internetseite müssen auf Ihrer Homepage eine Vielzahl von Angaben vorhalten, das sogenannte "Impressum". Ziel dieser Pflicht ist es, Benutzern der Internetseite transparent zu machen, mit wem sie es zu tun haben und wie sie bei Bedarf Kontakt aufnehmen können. Werden Angaben überhaupt nicht oder nur fehlerhaft vorgehalten, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Platzierung des Impressums

Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein sowie ständig verfügbar gehalten werden. 
Leicht erkennbar ist es, wenn es für den Nutzer gut sichtbar und ohne langes Suchen auffindbar ist. Als eindeutige Bezeichnung kann „Impressum“, aber auch „Anbieterkennzeichnung“ und „Kontakt“ gewählt werden. Die unmittelbare Erreichbarkeit wird jedenfalls gewährleistet, wenn der Nutzer mit einem Klick zum Impressum gelangt. Ständig verfügbar sind Informationen, auf die jederzeit durch einen funktionstüchtigen Link zurückgegriffen werden kann und die kompatibel mit den Standard-Einstellungen gängiger Internet-Browser sind.
Die Impressumsangaben sind nicht nur auf der eigenen Internetseite zu machen, sondern auch wenn eine Internetseite anderer Betreiber benutzt wird. Dies gilt z.B. für die Nutzung von Handelsplattformen wie ebay.de oder amazon.de. Auch bei der Nutzung von Social Media-Angeboten, wie z.B. Fanseiten auf Facebook, müssen eigene Angaben gemacht werden.

Impressumsangaben im Einzelnen

§ 5 Abs. 1 TMG enthält in den Nummern 1 bis 7 eine Reihe von Pflichtangaben, von denen Anbieter eines Internetauftritts in unterschiedlichem Umfang betroffen sind.
  • Natürliche Personen müssen ihren ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen sowie die vollständige (ladungsfähige) Anschrift angeben. Juristische Personen müssen die Firma samt Anschrift und die ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten vorhalten.
  • Pflicht ist zudem mindestens die Angabe einer E-Mail-Adresse und eines weiteren elektronischen oder eines nicht-elektronischen Kommunikationsmittels (z.B. Telefonnummer).
  • Wer im Rahmen eines zulassungspflichtigen Gewerbes (z.B. Versicherungsvermittler, Immobilienmakler etc.) eine Internetseite unterhält, muss die zuständige Aufsichtsbehörde samt Anschrift nennen.
  • Ist der Anbieter in ein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, muss das Register und die Registernummer angegeben werden.
  • Bei reglementierten Berufen, wie z.B. Apotheker, Steuerberater oder Rechtsanwalt, müssen gewisse zusätzliche Angaben gemacht werden (z.B. Angabe gesetzl. Berufsbezeichnung).
  • Liegen Umsatzsteuer- und/oder Wirtschafts-Identifikationsnummer vor, müssen Sie auch angegeben werden. Die Steuernummer muss nicht angegeben werden.
  • Eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA oder GmbH), die sich in der Liquidation oder Abwicklung befindet muss dies angeben.
er Verordnungs- bzw. Gesetzgeber regelt noch in vielen weiteren Fällen Pflichtangaben, die unter bestimmten Voraussetzungen in das Impressum aufgenommen werden müssen.