GEMA-Gebühren für Ferienunterkünfte

Ein Fernseh- und/oder Rundfunkgerät in der Ferienwohnung, im Ferienhaus im Privatzimmer oder im Hotelzimmer gehört heute zum Standard einer jeden Ferienunterkunft. Der Vermieter der Unterkunft muss für das Bereithalten von Fernsehgeräten oder auch Rundfunkgeräten GEZ-Gebühren bezahlen, das ist allgemein bekannt. Viele Vermieter wissen jedoch nicht, dass darüber hinaus nach §§ 20, 20b UrhG eine Nutzungsvergütung für Urheber- und Leistungsschutzrechte an die Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, ZWF, VG Wort, VG Media) fällig werden kann. Mehr Informationen finden Sie in einem Merkblatt des Deutschen Tourismusverband e.V.