Die IHK für Ostfriesland und Papenburg unterstützt die bundesweite DIHK-Aktion „27 Prozent von uns - #KeineWirtschaftOhneWir“ und bekennt sich mit einer demonstrativen Beschneidung ihres Logos zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft – und besonders hier vor Ort. Lesen Sie dazu auch die Mitteilung zum Aktionsstart.
Nr. 8435

Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).