Die IHK für Ostfriesland und Papenburg unterstützt die bundesweite DIHK-Aktion „27 Prozent von uns - #KeineWirtschaftOhneWir“ und bekennt sich mit einer demonstrativen Beschneidung ihres Logos zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft – und besonders hier vor Ort. Lesen Sie dazu auch die Mitteilung zum Aktionsstart.
Nr. 3335

Selbstständige Tätigkeit von Nicht-EU-Ausländern

Ausländische Staatsangehörige, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland ausüben wollen, benötigen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die (künftigen) Unternehmer noch im Ausland leben und nach Deutschland einreisen wollen, als auch für diejenigen, die sich bereits in Deutschland aufhalten. Eine Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn zum Beispiel der Gegenstand einer aufenthaltsrechtlich schon zugelassenen Tätigkeit erweitert oder gewechselt werden soll.
Der Antrag ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen, die auch die Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis trifft. Die Industrie- und Handelskammern werden bei Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft von den Ausländerbehörden als fachkundige Stellen eingebunden.