Tarifverträge

Tarifverträge sind Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in denen allgemeine Bestimmungen über arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten (z. B. Vergütung, Urlaub, Altersversorgungen, Arbeitszeit) oder Normen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverträgen festgelegt werden. Meist handelt es sich um überbetriebliche Regelungen, die eine ganze Branche betreffen.
Eine Bindung an einen Tarifvertrag entsteht durch Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband oder durch eine freiwillige Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Auf Antrag der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) können jedoch Tarifverträge durch das Bundes- oder das jeweilige Landesarbeitsministerium auch für allgemeinverbindlich erklärt werden, so dass diese z.T. eingeschränkt auch für sonst tariflich nicht gebundene Branchen gelten. Hier finden Sie das Verzeichnis der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge.

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Industrie- und Handelskammern sind dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgenommen worden. Da uns keine Tarifverträge vorliegen, können wir leider auch keine Auskünfte zu geltenden Tarifverträgen geben. Informationen erhalten Sie aber, sofern Sie Mitglied sind, über den zuständigen Verband bzw. Ihre Gewerkschaft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung verbindlich ist, können von den Tarifpartnern eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (das sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.

Aktuelle Tarifinformationen, Hinweise zu Durchschnittslöhnen und -gehältern sowie Tariflinks zu verschiedenen Branchen finden Sie im Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung.
Mehr Informationen rund um das Thema Tarifverträge erhalten Sie auch in unserem Merkblatt in der seitlichen Serviceleiste unter "Weitere Informationen".