Mindestlöhne

Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind derzeit in mehreren Branchen Mindestlohn-Tarifverträge anzuwenden.
Daneben gibt eine Rechtsverordnung nach § 11 AEntG ein Mindestentgelt für die Pflegebranche vor.
Eine Rechtsverordnung nach § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bestimmt für die Zeitarbeits- beziehungsweise Arbeitnehmerüberlassungsbranche ein Mindeststundenentgelt als Lohnuntergrenze für die Zeit der Überlassung und für Zeiten ohne Überlassung.
Die Branchenmindestlöhne finden Sie in einer Übersicht des Zolls in der seitlichen Serviceleiste.