Elterngeld

Der Arbeitgeber muss während der Elternzeit kein Gehalt zahlen, da das Arbeitsverhältnis ruht. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch das staatliche Elterngeld. Das Elterngeld soll die wirtschaftliche Existenz von Familien sichern. Es fördert insbesondere die Vereinbarkeit von Familien und Beruf.
Es ist zwischen dem Basiselterngeld, dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus zu unterscheiden. Das Basiselterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Das ElterngeldPlus unterstützt diejenigen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus. Diese Möglichkeit besteht auch für selbstständig Erwerbstätige.
Detaillierte Informationen über den Bezug des Elterngeldes finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.