Formularfalle: Adressbuchverlage

Immer wieder werden Faxmitteilungen zur Überprüfung der Firmendaten für Branchenbücher und vergleichbare Verzeichnisse verschickt. Bei Unterzeichnung des Korrekturabzugs/Eintragungsantrags wird häufig ein Vertrag für eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die Kosten betragen jährlich häufig über 1.000 €.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW), dem auch die IHK angehört, wird alljährlich mit einer Fülle von Beschwerden über Adressbuchschwindler überschwemmt. Dabei sind regelmäßig vertraute Namen und Methoden, wenn auch zum Teil mit wechselnden Adressen, erkennbar. Besonders häufig haben solche Verlage ihren Sitz im Ausland. Leider ist es sehr schwer, diesen Schwindelunternehmen das Handwerk zu legen. Deshalb kann immer wieder nur davor gewarnt werden, so dass sich derartige Praktiken möglichst weit herumsprechen.

Die IHK empfiehlt bei solchen Angeboten:
  •  Überprüfen Sie jede Rechnung (lesen Sie auch das Kleingedruckte)
  •  Informieren Sie die Buchhaltung
  •  Schicken Sie bei Verdacht eine Kopie des Schreibens an die IHK und kontaktieren Sie den DSW
  •  Falls Sie bereits gezahlt haben, veranlassen Sie ein Zahlungsstorno
  •  Fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an
  •  Ziehen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe hinzu
  •  Informieren Sie die Bank des Begünstigten
  •  Schalten Sie die nächste Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft ein.
Ein Merkblatt sowie ein Muster für eine "Anfechtungserklärung" finden Sie im Download.