Schiedsgericht und Schlichtung

Im Wirtschaftsleben lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden. Der (Rechts-)Weg zum Zivilgericht ist nicht in jedem Fall die beste Option, auch Schiedsgericht- und Schlichtungsverfahren können eine Lösungsmöglichkeit darstellen.

Schiedsgerichtsverfahren

Die Schiedsgerichtsbarkeit hat die Aufgabe, Streitigkeiten nach einer von den Parteien getroffenen Schiedsvereinbarung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung. Der Schiedsspruch steht danach einem rechtskräftigen Urteil gleich. Der Verfahrensablauf kann durch die Parteien flexibel gestaltet werden. Diese können die Verfahrensregeln selbst bestimmen oder auf bestehende Regelwerke zurückgreifen. So können die Schiedsrichter einzeln ausgewählt werden.
Um ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten zu können, ist eine Schiedsgerichtsvereinbarung erforderlich. Bei Meinungsverschiedenheiten mit zwischen Vertragspartnern können diese auch ohne vorherige Abrede jederzeit eine Schlichtungsvereinbarung treffen, wenn beide Vertragspartner hiermit einverstanden sind. Es empfiehlt sich aber, bereits bei Vertragsschluss eine solche Möglichkeit vorzusehen. Hierzu kann beispielsweise folgende Schlichtungsklausel verwendet werden:
„Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines streitigen Verfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle XY in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz/teilweise, vorläufig/endgültig beizulegen.”
Der Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) vereint die langjährige Erfahrung der IHKs auf dem Gebiet der alternativen Konfliktlösung und unterstützt mit innovativen, digitalen Anwendungen.

Schlichtungsverfahren

Auch die Schlichtung bietet Möglichkeiten, außergerichtlich einen Streit beizulegen. Während ein Gericht nur das zusprechen kann, worauf die Parteien einen rechtlichen Anspruch haben, ermöglicht eine Schlichtung Lösungen, die den wahren Interessen der Parteien entsprechen. Solche Regelungen können aber weit über die rechtlichen Ansprüche der Parteien hinausgehen. Die Dauer eines Schlichtungsverfahren ist im Regelfall kürzer als bei anderen Verfahren. Auch unter Kostengesichtspunkten ist ein Schlichtungsverfahren normalerweise eine günstige Alternative zum Gerichtsprozess.
Eine mögliche Anlaufstelle ist Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten in der Region Weser-Ems, die von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesbezirk Oldenburg und der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bad Bentheim sowie der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg getragen wird. Weitere Schlichtungseinrichtungen finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.