Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten

Die Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten in der Region Weser-Ems wird von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesbezirk Oldenburg und der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bad Bentheim sowie der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg getragen.

Zuständigkeit der Einrichtung

Die Schlichtungsstelle kann bei
  1. Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der Parteien ergeben sowie
  2. bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, die eine unternehmerisch tätige Gesellschaft betreffen.
Wenigstens eine Partei muss einer deutschen IHK angehören oder von einem Rechtsanwalt vertreten sein. Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten genügt es, wenn die Gesellschaft Mitglied einer deutschen IHK ist. Sonstige Zugangsvoraussetzungen oder Streitwertgrenzen bestehen nicht.

Verfahren

Die Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag eines Beteiligten tätig. Dem Antrag sind etwa vorhandene Urkunden oder sonstige Beweisstücke beizufügen. Die Schlichtungsstelle informiert die Gegenseite von dem Antrag und fordert sie zur Stellungnahme auf. Ist die antragsgegnerische Partei mit der Durchführung des Schlichtungsverfahrens einverstanden, wird das Verfahren fortgesetzt, wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle unterzeichnet und eine Kostenpauschale eingezahlt haben.
In der Regel wird das Verfahren durch einen Einzelschlichter geführt, der die Befähigung zum Richteramt haben und seit mindestens fünf Jahren beruflich tätig sein muss. Auf Antrag der Parteien kann das Verfahren mit drei Schlichtern durchgeführt werden. Die Schlichter werden von den Parteien, ersatzweise von der Schlichtungsstelle bestimmt.
Die Verhandlung vor der Schlichtungsstelle ist mündlich und nicht öffentlich. Dazu werden die Parteien und ihre Vertreter geladen. Der Schlichter kann den Streitgegenstand vor Ort in Augenschein nehmen. Über die Verhandlung und ihr Ergebnis, insbesondere eine Vereinbarung der Parteien, wird ein Protokoll aufgenommen.

Kosten des Schlichtungsverfahrens

Die Geschäftsstelle erhebt eine Kostenpauschale (streitwertabhängig) von 50 bis 500 Euro, die von den Parteien zu gleichen Teilen im Voraus zu zahlen ist. Jeder Einzelschlichter oder Vorsitzende erhält ein Zeithonorar (streitwertabhängig) in Höhe von 150 bis 200 Euro (Beisitzer in Höhe von 100 bis 150 Euro). Hinzukommen etwaige Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Verteilung der Kosten können die Parteien in der abschließenden Vereinbarung regeln oder der Schlichtungsstelle überlassen. Kommt eine streitbeendende Einigung nicht zustande, tragen die Parteien die Kosten des Schlichters jeweils zur Hälfte.

Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle wirkt auf eine einvernehmliche Regelung des Streits hin. Auf Wunsch der Parteien kann sie einen unverbindlichen Einigungsvorschlag unterbreiten. Haben die Parteien eine Schiedsgerichtsvereinbarung geschlossen, kann die Schiedsstelle als Schiedsgericht auch einen Schiedsspruch über das Streitverhältnis (oder Teile davon) fällen.

Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Eine vor der Schlichtungsstelle getroffene Vereinbarung der Parteien (auch ein von den Parteien angenommener Einigungsvorschlag) ist nicht vollstreckbar. Wird die Schiedsstelle aufgrund entsprechender Vereinbarung als Schiedsgericht tätig, findet aus dem Schiedsspruch nach gerichtlicher Vollstreckbarkeitserklärung die Zwangsvollstreckung statt.

Geschäftsstellen

Geschäftsstellen zur Durchführung und Abwicklung der Schlichtungsverfahren sind eingerichtet bei der
  1. Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, Telefon: 0441/2220-360, Telefax: 441/2220-11)
  2. Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Bad Bentheim (Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/353–0, Telefax: 0541/353-122)