Vorsicht vor Phishing! Cyberkriminelle werden immer raffinierter – und ihre Methoden immer vielfältiger. Ob Datenaktualisierung oder Beantragung eines “digitalen IHK-Schlüssels” - immer wieder sind auch Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der IHK-Organisation stammen, aber betrügerische Absichten verfolgen. Wie die gängigsten Maschen funktionieren und woran Betroffene Phishing-Versuche erkennen können, das erfahren Sie in unserem Online-Artikel “Vorsicht vor Phishing!”.
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Umwelt- und Arbeitsschutz

Die Azubi-Schulung rund um Energieeffizienz, Klimaschutz und Kostensenkung im Betrieb startet in die nächste Runde.

Biodiversität bezeichnet die Vielfalt des Lebens – von Pflanzen und Tieren bis hin zu ganzen Ökosystemen. Sie ist die Grundlage für sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Nahrung und ein stabiles Klima. Geht diese Vielfalt verloren, geraten auch unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen zunehmend in Gefahr.

Arbeit ist mit Gefahren verbunden. Unternehmen müssen deshalb ihre Arbeitnehmer vor Unfällen bewahren. Für einen wirksamen Schutz gibt es Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.

Nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Arbeits- und Produktionsprozesse sind heute sehr vielschichtig und bieten Gefahrenpotenziale für Mensch und Umwelt. Eine wichtige und unterstützende Rolle bei der Vermeidung von Schadensfällen haben Betriebsbeauftragte.

Die CO2-Bilanzierung dient der strukturierten Erfassung und Überwachung von Treibhausgasemissionen. Mit einer Emissionsbilanz wissen Unternehmen, wo für sie beim betrieblichen Klimschutz Handlungsbedarf besteht.

Nachhaltigkeit

Wirtschaftswachstum und Umweltschutz, Ökologie und Ökonomie – das galt früher als unvereinbar. Heute bedeutet Nachhaltiges Wirtschaften, dass Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich handeln, sich aber auch zeitgleich sozial und ökologisch engagieren.

Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz besser zu organisieren.

EMAS deckt einen großen Teil der Anforderungen nach der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ ab. Der Umweltgutachterausschuss (UGA) hat für einen direkten Vergleich der Spezialnorm mit der EMAS-Verordnung eine Broschüre veröffentlicht.

Verpackungen für To-Go-Waren

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, für ihre To-Go-Waren aus Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Das gilt auch für Caterer, Lieferdienste, ggf. auch für Betriebe des Lebensmittelhandels und des -handwerks (z.B. für heiße Theken).