Vorsicht vor Phishing! Cyberkriminelle werden immer raffinierter – und ihre Methoden immer vielfältiger. Ob Datenaktualisierung, Beantragung eines digitalen IHK-Schlüssels oder erneute Legitimation eines Eintrags in ein Verzeichnis (zum Beispiel das Versicherungsvermittlerregister): Immer wieder sind auch Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der IHK-Organisation stammen, aber betrügerische Absichten verfolgen. Wie die gängigsten Maschen funktionieren und woran Betroffene Phishing-Versuche erkennen können, das erfahren Sie in unserem Online-Artikel “Vorsicht vor Phishing!”.
Nr. 6718908

Umwelt- und Arbeitsschutz

Die Azubi-Schulung rund um Energieeffizienz, Klimaschutz und Kostensenkung im Betrieb startet in die nächste Runde.

Umwelt

Sie möchten die biologische Vielfalt in der Region Ostfriesland und Papenburg stärken? Ein von der IHK ins Leben gerufenes Bündnis vernetzt regionale Unternehmen und Institutionen, die das Thema "Biodiversität" gemeinsam voranbringen möchten.

Arbeit ist mit Gefahren verbunden. Unternehmen müssen deshalb ihre Arbeitnehmer vor Unfällen bewahren. Für einen wirksamen Schutz gibt es Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.

Nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Arbeits- und Produktionsprozesse sind heute sehr vielschichtig und bieten Gefahrenpotenziale für Mensch und Umwelt. Eine wichtige und unterstützende Rolle bei der Vermeidung von Schadensfällen haben Betriebsbeauftragte.

Die CO2-Bilanzierung dient der strukturierten Erfassung und Überwachung von Treibhausgasemissionen. Mit einer Emissionsbilanz wissen Unternehmen, wo für sie beim betrieblichen Klimschutz Handlungsbedarf besteht.

Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz besser zu organisieren.

EMAS deckt einen großen Teil der Anforderungen nach der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ ab. Der Umweltgutachterausschuss (UGA) hat für einen direkten Vergleich der Spezialnorm mit der EMAS-Verordnung eine Broschüre veröffentlicht.

Verpackungen für To-Go-Waren

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, für ihre To-Go-Waren aus Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Das gilt auch für Caterer, Lieferdienste, ggf. auch für Betriebe des Lebensmittelhandels und des -handwerks (z.B. für heiße Theken).