Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler/-berater

Welche Sachkundenachweise sind anerkannt?

Über folgende Qualifikationen können Sie Ihre Sachkunde durch geeignete Zeugnisse für folgende Abschlüsse nachweisen. Der Einfachheit halber wird jeweils nur die männliche oder weibliche Form des Berufsabschlusses aufgeführt:
  • Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK
  • Versicherungskauffrau (oder Vorläufer)
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (oder Vorläufer)
  • Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (oder Vorläufer)
  • Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung (oder Vorläufer)
  • Betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit abgeschlossener Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkauffrau und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfte Finazfachwirtin (oder Vorläufer) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Bank- oder Sparkassenkaufmann (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Investmentfondkauffrau (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule/ Berufsakademie mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Ein Nachweis durch einen ausländischen Berufsbefähigungsnachweis (eigenständiges Verfahren nach § 13c GewO notwendig) oder einen vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschluss als Versicherungsfachmann und Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ist benefalls möglich.
Außerdem besteht die Möglichkiet einer „Alte-Hasen-Regelung“, bei der Sie nachweisen, dass Sie mindestens seit dem 31.08.2000 selbständig und/oder unselbständig ununterbrochen eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ausüben. Die ununterbrochene Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ist nachzuweisen
  • als Angestellter (= unselbständige Tätigkeit), zum Beispiel durch Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Bestätigungen von Arbeitgebern, Verdienstbescheinigungen mit Tätigkeitsnachweis
  • als Gewerbetreibender (= selbständige Tätigkeit), zum Beispiel durch Bestätigungen von Versicherungsunternehmen/Obervermittlern sowie durch Kopien der vermittelten Versicherungsverträge oder aussagekräftige Provisionsabrechnungen

Sie können keine Sachkunde vorweisen?

Wer seine Sachkunde nicht über einen anerkannten Abschluss belegen kann, der muss eine Sachkundeprüfung vor der IHK bestehen. Der Versicherungsvermittler oder -berater kann wahlweise bei der IHK seines Geschäftssitzes, seines Wohnsitzes, seiner Ausbildungsstätte oder bei der IHK, der ein Versicherungsunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet, die Sachkundeprüfung ablegen. Nicht jede IHK bietet die Sachkundeprüfung an. Weiteres finden Sie in den Informationen zur Sachkundeprüfung Versicherungsvermittlung der IHK Bremen, Informationen zur Sachkundeprüfung Versicherungsvermittlung der HK Hamburg (externer Link) und Informationen zur Sachkundeprüfung Versicherungsvermittlung der IHK Hannover (externer Link).