Ausbildungsplätze sichern

Die Bundesregierung hat  sich zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt, das unter anderem auch die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe vorsieht, die durch die Krise in erheblichem Maße betroffen sind, um Ihr Engagement zu würdigen und den Lernerfolg der Auszubildenden nicht zu gefährden. Das Programm wurde aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Die Zuschüsse für die Unternehmen werden zum 1. Juni 2021 erhöht.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie trat zum 1.1.2022 eine Änderungsbekanntmachung in Kraft. Danach wurde die Antragsfrist für die Ausbildungsprämie, die Ausbildungsprämie plus, die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit und den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen" bis zum 15. Mai 2022 verlängert. Förderungen, die bis zum 15. Mai 2022 beantragt werden, und für die der Förderbescheid vor dem 1. Juli 2022 erlassen wird, erfolgt die Förderung nach der „Fünften Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“. Eine Verlängerung des Bundesprogramms selbst geht damit nicht einher.

Verlängerung und Verbesserung des Bundesprogramms ab 1. Juni 2021
Das Bundesprogramm wird auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 ausgeweitet. Nun können auch Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigte verschiedene Förderungen beantragen. Folgende Neuerungen wurden beschlossen:
  • Für kurzfristig notwendige Auftrags- oder Verbundausbildungen gibt es Zuschüsse von 450 Euro pro Woche, aber maximal 8100 Euro.
  • Pandemiebetroffene Betriebe erhalten Zuschüsse zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge von einmalig 50 Prozent, maximal jedoch 500 Euro.
  • Bei Erhalt des Ausbildungsniveaus erhalten Betriebe 4000 Euro statt bisher 2000 Euro.
  • Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhalten 6000 Euro statt bisher 3000 Euro.
  • Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Ausbildende Kleinstunternehmen können einen Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1000 EUR erhalten.
  • Die Übernahmeprämie für Auszubildende aus Insolvenzunternehmen beträgt 6000 Euro.
  • Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird, kann ebenfalls gefördert werden.

 Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt. Eine kumulative Förderung von Verbundausbildung und durch Erhalt der Übernahmeprämie ist ebenfalls ausgeschlossen. Ebenso ist es nicht möglich, neben der hier beschriebenen Förderung andere Programme des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt in Anspruch zu nehmen. Das Unternehmen entscheidet, welche Förderung es in Anspruch nehmen möchte.
Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit (Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt) oder die Knappschaft Bahn-See im Fall der Auftrags- und Verbundausbildung. Die Zuschüsse  Ihr gegenüber ist durch eine Bescheinigung der IHK, der zuständigen Stelle nach der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz die Anzahl der Ausbildungsverträge nachzuweisen. Sofern Sie einen solchen Nachweis benötigen, unterstützen wir Sie!  

Auch das Land Niedersachsen startet einen 18 Millionen schweren “Aktionsplan Ausbildung”
Der “Aktionsplan Ausbildung für Niedersachsen” soll das Bundesprogramm ergänzen und Betriebe sowie Auszubildende unterstützen. Es setzt dort an, wo die Sonder- oder Regelförderungen des Bundes und Landes nicht greifen. Ausbildungsbetriebe, die zusätzlich Ausbildungsplätze über die Probezeit zur Verfügung stellen, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 1000 EUR. Die Betriebe, die Ausbildungsverträge verlängern. weil die Abschlussprüfung pandemiebedingt verschoben wurde und nicht innerhalb der regulären Ausbildungsdauer abgelegt werden kann oder weil die Prüflinge durch die Prüfung fallen, erhalten für ihr Engagement 500 EUR. Vorgesehen ist, dass die Förderung über die NBank erfolgen wird. Das Programm ist bis längstens 2022 befristet, kann jedoch erst nach Erlass der dazugehörigen Förderrichtlinie beantragt werden.  Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation des Landes. Dort sind auch die Eckpunkte des Landesprogramms hinterlegt.