Ausbildungsregelung (Reha-Berufe) nach § 66 BBiG

Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen

Die derzeit über 1.000 Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen sollen überprüft und innerhalb der Berufsbereiche bundesweit vereinheitlicht werden. Um praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ausbildungsregelungen vorgenommen.
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) sollen auch behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Behinderungsbedingte Einschränkungen sollen durch entsprechende Regelungen der zuständigen Stellen ausgeglichen werden.
Es sollen nur für diejenigen behinderten Menschen spezielle Ausbildungsregelungen entwickelt werden, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung keine anerkannte Ausbildung absolvieren können. Der Großteil der Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen orientiert sich an den Vorgaben gemäß BBiG und HwO.

Ausbildungsregelungen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Wie Sie dem oberen Text entnehmen konnten, gibt es derzeit eine Fülle von Ausbildungsregelungen, die die einzelenen Kammern für sich beschlossen haben. Der Prozeß der Vereinheitlichung ist angelaufen und wird sich in den nächsten Jahren stetig fortsetzen.
Hier eine Auflistungen der Ausbildungsregelungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die im Kammerbezirk der IHK für Ostfriesland und Papenburg angeboten werden:
1. Fachpraktiker/in Küche (Beikoch)
2. Fachpraktiker/in in sozialen Einrichtungen
3. Helfer/in im Gastgewerbe
4. Holzbearbeiter/in
5. Metallbearbeiter/in
6. Werkzeugmaschinenspaner/in
7. Fachpraktiker/in für Lagerlogistik
8. Fachpraktiker/in im Verkauf
9. Fachpraktiker/in für Büromanagement

Die Verordnungen und Ausbildungsrahmenpläne finden Sie im Downloadbereich.