Wie wird man Ausbildungsbetrieb?

Wie wird man Ausbildungsbetrieb?

Zunächst stellt sich die Frage, welcher Ausbildungsberuf in Frage kommt.
Die IHK-Ausbildungsberater sind erste Ansprechpartner in allen Fragen der Erstausbildung. Unternehmen sind gut beraten, sich an den richtigen Ausbildungsberater zu wenden, der den gewünschten Ausbildungsberuf betreut.

Was benötige ich zum Ausbilden?

Unternehmen müssen betrieblich geeignet sein. Das bedeutet, der Betrieb muss nach Art und Umfang in der Lage sein, die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans zu vermitteln. Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil des Berufsbildes und wird dem Betrieb mit der Verordnung und den Ausbildungsunterlagen vom Ausbildungsberater ausführlich erläutert.
Unternehmen müssen einen verantwortlichen Ausbilder vor Ort beschäftigen. Dieser Ausbilder muss für die Ausbildung persönlich und fachlich geeignet sein.
Seit 1. August 2009 ist der Nachweis der Ausbildereignungsprüfung wieder erforderlich.
Außerdem muss die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte stehen.

Wie wird die persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen?

Die persönliche Eignung definiert der Gesetzgeber negativ: Persönlich nicht geeignet ist, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder andere bildungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat.
Die fachliche Eignung festzustellen, ist Aufgabe der IHK. Hierzu wird ein Ausbilderdatenblatt ausgefüllt und mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen bei der IHK eingereicht. Fachlich geeignet ist derjenige, der eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit praktisch tätig gewesen ist. Das gilt ebenso für vergleichbare schulische Prüfungen oder Hochschulabschlüsse. (Zu der Frage, was als angemessene Zeit gilt: Die IHK hat hier einen Beurteilungsspielraum. Es muss sichergestellt sein, dass der Ausbilder über eine gewisse persönliche und berufliche Reife verfügt. Diese ist unabhängig vom Alter.) Bestimmte Ausbildungsinhalte können auch durch Personen vermittelt werden, die nicht alle Erfordernisse der fachlichen Eignung erfüllen, dennoch die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für die Vermittlung einzelner Ausbildungsinhalte ausreichen. Hierbei handelt es sich um sogenannte "Ausbildungshelfer".
Die arbeitspädagogische Eignung ist nicht mit der fachlichen Eignung zu verwechseln. Es handelt sich um eine spezielle Prüfung nach der Ausbildereignungs-Verordnung, die seit dem 1. August 2009 wieder in Kraft ist. Jeder Ausbilder, der erstmalig als solcher benannt wird und noch nie ausgebildet hat, kommt um diese Prüfung nicht herum. Hier wird nicht die fachliche Eignung zum Ausbilden verlangt – es geht hierbei darum, seine Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung nachzuweisen, angefangen beim Einstellungsverfahren über verschiedene Unterweisungsmethoden und Lernkontrollen bis hin zur Beurteilung und Zeugnisformulierung.
Für das angemessene Fachkräfteverhältnis gibt es eine Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung:
1 - 2 Fachkräfte: 1 Auszubildender
3 - 5 Fachkräfte: 2 Auszubildende
6 - 8 Fachkräfte: 3 Auszubildende
je weitere 3 Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender

Als Faustregel kann man sagen: Auf einen Auszubildenden müssen zwei Fachkräfte kommen. Als Fachkraft gilt, wer selbst fachlich die Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringt, die in der Ausbildung vermittelt werden sollen.