Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und ihre Sorgfaltspflichten

Mit der EUDR kommen auf Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Unser kostenfreies Webinar am 8. Oktober 2025 von 10 bis 11:30 Uhr zeigt auf, welche Produkte und Rohstoffe betroffen sind, wie Unternehmen ihre Lieferketten regelkonform gestalten können und welche Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung auf die Betriebe zukommen.
Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) kommen auf Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Über 350.000 Unternehmen sind in rund 850 Produktkategorien von der EUDR betroffen. Nach langwierigen Diskussionen und mehreren Änderungsinitiativen wird die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 Anwendung finden. Wird von betroffenen Unternehmen keine angemessene Sorgfaltspflichtenregelung im Sinne der EUDR umgesetzt, drohen empfindliche Sanktionen, die von Bußgeldern über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis hin zu Verkaufsverboten von Produkten reichen können. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die EUDR ab Juni 2026 umsetzen; faktisch werden sie jedoch bereits 2025 durch ihre Geschäftspartner in die Pflicht genommen.
In unserem Webinar werden insbesondere die folgenden Themen beleuchtet:
  • Wann fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich der EUDR?
  • Welche Erzeugnisse und Produkte fallen in den Anwendungsbereich und welche EUDR-relevanten Produkte sind (in welchen Situationen) vom Anwendungsbereich ausgeschlossen?
  • Welche Folgen hat es, wenn mein Unternehmen nur mittelbar von der EUDR betroffen ist und ich direkt betroffene Geschäftspartner habe?
  • Welche Sorgfaltspflichten müssen eingehalten werden?
  • Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen der EUDR, dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)?
Referenten:
  • Clemens Bauer, Rechtsanwalt bei PwC Legal
  • Amrei Eggers, Nachhaltigkeitsberaterin bei PwC WPG
Anmeldungen zu dem Webinar werden über die Veranstaltungsseite der IHK für Ostfriesland und Papenburg entgegengenommen. Die Online-Veranstaltung findet über Microsoft Teams statt, die Zugangsdaten senden wir Ihnen zwei Tage vor der Veranstaltung zu.