Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine
Die langfristige Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine schafft nicht nur neue Perspektiven für die Betroffenen, sondern gibt auch Betrieben die dringend benötigte Planungssicherheit und Stabilität.
Durch den Ukraine-Russland-Konflikt sind zahlreiche Partnerschaften und Projekte zwischen Unternehmen und Institutionen mit ukrainischen Städten und Kommunen zustande gekommen.
Beim Verkauf bestimmter Waren muss der Wiederverkauf an Russland vertraglich untersagt werden. Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter seit dem 20. März 2024.
Im Zusammenhang mit dem russischen Angriff in der Ukraine haben die USA, die Europäische Union und das Vereinigte Königreich scharfe Sanktionen gegen Russland verhängt.
Seit dem 16. April 2022 gilt für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Sie wollen Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen? Es gibt zahlreiche Merkblätter, Checklisten und Webinare, die Ihnen bei Fragen dazu weiterhelfen. Wir geben Ihnen ein Überblick.
Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen
Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen.
Vor dem Hintergrund der Beteiligung an der militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU ein Sanktionspaket gegenüber Belarus umgesetzt. Dieses beinhaltet u. a. Handelsbeschränkungen.