Planungssicherheit für Betriebe

Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine, die gemäß § 24 AufenthG vorübergehenden Schutz beantragt haben, erhalten bei Bewilligung derzeit einen Aufenthaltstitel, der bis zum 04.03.2027 gültig ist. Studien zeigen: Mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden plant, über einen längeren Zeitraum zu bleiben. Für eine langfristige Beschäftigungsperspektive in Ihrem Unternehmen empfiehlt es sich daher, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeitsdauer in Betracht kommt.
In dem Informationspapier in deutscher und ukrainischer Sprache erläutert das „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“, welche Aufenthaltstitel für Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden mit vorübergehendem Schutz infrage kommen, um ihnen über den aktuellen Schutzstatus hinaus eine langfristige Perspektive für einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen.
Auch im neuen Erklärvideo wird diese Problematik erläutert. Zudem wird erklärt, wie Betriebe ihre Mitarbeitenden direkt unterstützen können.