Ukraine: Arbeitsaufnahme durch Flüchtlinge
Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die niedersächsischen Wirtschafts- und Innenministerien haben gemeinsam ein Merkblatt “Arbeiten in Deutschland” (PDF) erstellt um den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch erste Informationen zum Arbeitsmarkt in Deutschland/Niedersachsen zu geben und auf vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das Merkblatt ist in deutscher sowie in ukrainischer Sprache verfügbar.
- Welche steuerrechtlichen Aspekte sind bei der Beschäftigung von Flüchtlingen zu beachten?
- Welche Aufenthaltserlaubnis gilt für ukrainische Flüchtlinge?
- Welche Personengruppen können profitieren?
- Zugang zum Arbeitsmarkt
- Können ukrainische Flüchtlinge Sozialhilfe beantragen?
- Checkliste für Betriebe
- Anerkennung: Informationsveranstaltungen für Menschen aus der Ukraine
- Förderung von Projekten zur Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt
Welche steuerrechtlichen Aspekte sind bei der Beschäftigung von Flüchtlingen zu beachten?
Bei Aufnahme einer Arbeit benötigt der Arbeitgeber, sofern nicht eine Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten in Betracht kommt, für den Abruf der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum seiner zukünftigen Arbeitnehmerin. Sofern die Identifikationsnummer noch nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden. Die Vergabe der Identifikationsnummer wird durch die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes (kann z. B. auch eine Erstaufnahmeeinrichtung sein) angestoßen. Sobald die zuständige Meldebehörde Daten von Flüchtlingen in das Melderegister aufgenommen hat, erfolgt eine automatische Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Mitteilungsschreiben wird mit der durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilten Identifikationsnummer an die von der Meldebehörde übermittelte Adresse versandt. Diese Vergabe einer Identifikationsnummer sagt nichts über den aufenthaltsrechtlichen Status von Flüchtlingen oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen. Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beinhaltet also keine Regelungen zur Erwerbserlaubnis.
Welche Aufenthaltserlaubnis gilt für ukrainische Flüchtlinge?
Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten in der Regel eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 Aufenthaltsgesetz [AufenthG]). Diese Gewährung gilt zunächst für ein Jahr und kann bis zu einer Dauer von drei Jahren verlängert werden. Diese Erlaubnis basiert auf der EU-Massenzustromrichtlinie und kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In der Regel sind dies die Ausländerbehörden der Landkreise.
Welche Personengruppen können profitieren?
Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige,
- die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben,
- die keinen für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel besitzen,
können bis zum 4. Dezember 2025 nach Deutschland einreisen und sich anschließend für einen Zeitraum von 90 Tagen ab der erstmaligen Einreise im Bundesgebiet aufhalten.
Der vorübergehende Schutz für ukrainische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder, deren nach § 24 AufenthG ausgestellte Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2025 noch gültig ist, wird automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Personengruppe muss somit keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Anspruch auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG haben derzeit die folgenden Personengruppen:
- Ukrainer, die ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind, sowie deren Familienangehörige. Als Familienangehörige gelten Ehepartner, nicht-verheiratete Partner, minderjährige ledige Kinder und enge Verwandte, die in einem Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Pflege) von der berechtigten Person stehen. Die jeweilige Beziehung muss bereits in der Ukraine bestanden haben. Auch Ukrainer, die nicht lange vor dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind oder die sich kurz vor diesem Zeitpunkt (z. B. im Urlaub oder zur Arbeit) im Gebiet der EU befunden haben, können vorübergehenden Schutz erhalten.
- Ukrainer, die bereits vor dem 24. Februar 2022 in Deutschland waren und hier einen anderen Aufenthaltstitel hatten (z. B. als Studierende in Deutschland, Fachkraft, Familienangehörige), wenn der ursprüngliche Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann (z. B. Scheitern des Studiums, Trennung).
- Staatsangehörige anderer Drittländer, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, sowie deren Familienangehörige. Als Familienangehörige gelten Ehepartner, nicht-verheiratete Partner, minderjährige ledige Kinder und enge Verwandte, die in einem Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Pflege) von der berechtigten Person stehen. Die jeweilige Beziehung muss bereits in der Ukraine bestanden haben.
- Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und es sich nicht um einen Kurzaufenthalt (max. 90 Tage) gehandelt hat. Darunter fallen Personen mit unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstiteln, aber auch internationale Studierende und Menschen im Asylverfahren. Voraussetzung ist allerdings, dass eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihre Herkunftsländer nicht möglich ist.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Betroffene können für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Das Bundesinnenministerium hat die Ausländerbehörden angewiesen, bei Erteilung des Aufenthaltstitels eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen auch wenn noch kein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht steht. Aber bereits der Besitz einer Fiktionsbescheinigung (Bestätigung der Ausländerbehörde über die Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz) berechtigt zur Aufnahme einer Beschäftigung.
Die Adressen der örtlichen Ausländerbehörden finden Sie hier: Ausländerbehörden in Niedersachsen
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von geflüchteten Menschen mit verschiedenen Förderungen.
Können ukrainische Flüchtlinge Sozialhilfe beantragen?
Flüchtlinge, die eine Erlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten, können Sozialleistungen beantragen.
Checkliste für Betriebe
Die Checkliste des “NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge” stellt Arbeitgebern praktische Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeiter ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können.
Anerkennung: Informationsveranstaltungen für Menschen aus der Ukraine
Die Beschäftigung ausländischer Fach- und Arbeitskräfte wirft viele Fragen auf, aktuell besonders mit Blick auf Geflüchtete aus der Ukraine, die einen schnellen und unbürokratischen Zugang zur beruflichen Anerkennung und geregelten Beschäftigung erhalten sollen. Das Förderprogramm IQ unterstützt Geflüchtete dabei, den im Ausland erlernten Beruf in Deutschland anerkennen zu lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Migrationsportal des IQ-Netzwerks.
Förderung von Projekten zur Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium will geflüchtete Menschen aus der Ukraine bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Die NBank hat hierzu zwei Förderprogramme aufgelegt
