IHK Düsseldorf
Zusatzqualifikation Medienwirtschaft
Zusatzqualifikation Medienwirtschaft
(Additional qualification for trainees media industry)*
(Additional qualification for trainees media industry)*
Zulassungsvoraussetzungen
Zu der Prüfung werden Auszubildende in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf zugelassen, die nachweisen, dass sie sich auf diese Prüfung vorbereitet haben.
Eine Zulassung zur Prüfung ist auch nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses möglich, wenn die Prüfungsvorbereitung bereits während der Dauer des Ausbildungsvertrages begonnen hat.
Eine Zulassung zur Prüfung ist auch nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses möglich, wenn die Prüfungsvorbereitung bereits während der Dauer des Ausbildungsvertrages begonnen hat.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nur online möglich.
Prüfungsfächer
Schriftlich:
- Verständnisfragen zu den Grundlagen der Technik bzw. zu den Produkten der Branche
- Produkt- und marktbezogene Verhandlung und Kommunikation
- Branchenbezogenes Recht
Mündlich:
- Branchenbezogene Markt- und Produktkenntnisse im Rahmen der Kurzpräsentation
- Branchenbezogenes direktes und telefonisches Beratungs- und Verkaufsgespräch
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den schriftlichen Fächern
-
Verständnisfragen zu den Grundlagen der Technik bzw. zu den Produkten der Branche
und
-
Produkt- und marktbezogene Verhandlung und Kommunikation wenigstens "ausreichende" Leistungen erzielt wurden
und
-
Branchenbezogenes Recht nicht mit "ungenügend" bewertet wurde.
Ferner müssen
- beide Leistungen der mündlichen Prüfung mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sein.
- alle Leistungen im Durchschnitt die Note „ausreichend“ (50 Punkte) ausweisen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.4 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Vorbereitung**
Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163 - 165, 40233 Düsseldorf
Rechtsgrundlage
Rechtsvorschrift vom 22. September 1999
*) Hinweis: Die englischsprachige Abschlussbezeichnung ist eine Übersetzungshilfe und gibt die Einschätzung der IHK zur Einordnung des Abschlusses wieder. Es handelt sich nicht um einen Hochschulabschluss.
The qualification as given in English is a translation aid and reflects the Chamber's assessment of how the qualification may be classified. It is not a university degree.
**) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
*) Hinweis: Die englischsprachige Abschlussbezeichnung ist eine Übersetzungshilfe und gibt die Einschätzung der IHK zur Einordnung des Abschlusses wieder. Es handelt sich nicht um einen Hochschulabschluss.
The qualification as given in English is a translation aid and reflects the Chamber's assessment of how the qualification may be classified. It is not a university degree.
**) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.