IHK Düsseldorf

Geprüfte/-r Übersetzer/-in (neue Verordnung)

Rechtsgrundlage

Fortbildungsverordnung Geprüfter Übersetzer / Geprüfte Übersetzerin Verordnung vom 08.05.2017 (BGBI, S. 1159)

Hinweis

Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer über den Erwerb des Fortbildungsabschlusses Geprüfter Übersetzer oder Geprüfte Übersetzerin nach der Übersetzerprüfungsverordnung vom 8. Mai 2017 ist gemäß Gerichtsdolmetschergesetz § 4 (2) 3 geeigneter Nachweis für Sprachkenntnisse der deutschen sowie der zu beeidigenden Sprache und erfüllt somit bundesweit die fachliche Voraussetzung für die allgemeine Beeidigung nach § 3 GDolmG. 
Die Prüfungen der IHK Düsseldorf sind darüber hinaus von den Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen als Nachweis für eine Ermächtigung als Übersetzer/Übersetzerin anerkannt. Eine Übersicht der Beeidigungsvorschriften der einzelnen Bundesländern finden Sie hier. 
Die Fremdsprachenprüfungen prüfen neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus und entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Russisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Russisch” im Januar 2024 letztmalig anbieten. 
Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Englisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Englisch” für Erstteilnehmer im März 2024 letztmalig anbieten. Anschließend wird die Prüfung nur noch für Wiederholer möglich sein. 

Zielsprachen

Die Zielsprachen sind Deutsch, Englisch und Russisch. Die Übersetzerprüfungen finden seit 2019 nach der Verordnung VO 2017 statt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen nachweist:
  1. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis sowie den Erwerb gehobener fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten in der jeweiligen Zielsprache sowie gehobener wirtschaftsbezogener Kenntnisse oder
  2. gehobene fremdsprachliche Kenntnisse und übersetzungsmethodische Fertigkeiten in der jeweiligen Zielsprache sowie gehobene wirtschaftsbezogene Kenntnisse, erlangt durch ausreichende wissenschaftliche oder praktische Tätigkeiten.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss der Fortbildung zum Übersetzer dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben haben.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung

Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.

Prüfungstermine – Fremdsprache Englisch

Anmeldezeitraum
07.09.2023 –
07.01.2024
11.03.2024 –
29.08.2024
Prüfungstermine
11.03.2024*
29.10.2024**
Prüfungsfach
Uhrzeit
Übersetzung in die Fremdsprache
Übersetzung in die deutsche Sprache
Zusammenfassung eines Textes und
Teilübersetzung überprüfen und bearbeiten

08:30 – 09:30 Uhr
10:00 – 11:00 Uhr
11:30 – 13:30Uhr


Mündliche Prüfung
In Planung
In Planung
Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Englisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Englisch” für Erstteilnehmer im März 2024 letztmalig anbieten. Anschließend wird die Prüfung nur noch für Wiederholer möglich sein. 
*Termine, an denen zusätzlich auch Deutsch als Fremdsprache geprüft wird.
** Prüfung nur noch für Wiederholer möglich.

Prüfungstermine – Fremdsprache Russisch*

Anmeldeschluss
25.12.2023
Prüfungstermine
25.01.2024*
Prüfungsfach
Uhrzeit
Übersetzung in die Fremdsprache
Übersetzung in die deutsche Sprache
Zusammenfassung eines Textes und
Teilübersetzung überprüfen und bearbeiten

08:30 – 09:30 Uhr
10:00 – 11:00 Uhr
11:30 – 13:30Uhr


Mündliche Prüfung
In Planung
Bitte beachten Sie, dass wir die Prüfung “Gepr. Übersetzer/-in Russisch/Deutsch” und “Gepr. Übersetzer/-in Deutsch/Russisch” im Januar 2024 letztmalig anbieten. Auch für Wiederholer ist ein Ablegen der Prüfung anschließend nicht mehr möglich.
*Termine, an denen zusätzlich auch Deutsch als Fremdsprache geprüft wird.

Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfung
  • Übersetzung in die Fremdsprache
  • Übersetzung ins Deutsche
  • Zusammenfassung eines Textes und Teilübersetzung aus dem fremdsprachlichen Text
Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch
  • Übersetzung aus der Fremdsprache
  • Schriftliche Dokumentation in Form einer Hausarbeit
  • Projektbezogenes Fachgespräch

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen nach den §§ 10 und 11 der Verordnung mit ausreichend bewertet wurden.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß  4.6.2 und  4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Gesamtgebühr 621,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur Übersetzerprüfung. Vorbereitungslehrgänge werden von verschiedenen Lehrgangsinstituten/Sprachenschulen angeboten.
Die nachfolgende Auflistung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar. Die IHK kommt mit dieser Auflistung lediglich ihrer rechtlichen Verpflichtung nach, auf diese Angebote hinzuweisen. Die IHK kann keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter geben, da diese nicht der Aufsicht durch die IHK unterliegen.
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten usw.) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsanbieter.

Dom-Schule Fremdsprachen, Hohe Str. 148 / Eingang Sporergasse 11, 50667 Köln
Telefon 0221 1390534
Bildungsportal der Sprachenfabrik GmbH, Übersetzungstraining und Prüfungsvorbereitung Englisch und Russisch, Detmolder Str. 377, 33605 Bielefeld
Telefon 0521 962977-22
inlingua Sprachschule Dortmund, Prüfungsvorbereitung Englisch, Westenhellweg 66-68, 44137 Dortmund
Telefon 0231 149966,
LSI Landesspracheninstitut, Laerholzstr. 84, 44801 Bochum
Telefon 0234 6874107,
Russische Schule Bonn, Eifelstr. 1, 53119 Bonn
Telefon 0228 657524
SPRACHiNVEST GmbH, Prüfungsvorbereitung Englisch und Russisch, Ulmenstr. 98, 40476 Düsseldorf
Telefon 0211 96833321
die Sprachwerkstatt, Stettiner Str. 40-42, 33106 Paderborn
Telefon 05251 779990
Russisch-Übersetzer.EU, Corneliastr. 6/8, 45130 Essen
Telefon 0201 4088304
Volkshochschule Düsseldorf, Berta-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf
Telefon 0211 8994150
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Anbieter, die Vorbereitungslehrgänge für diese Weiterbildungsprüfung im Zuständigkeitsbereich der IHK anbieten, aber versehentlich nicht in der Auflistung erwähnt sind, wenden sich bitte an die oben genannte Ansprechpartnerin.