FAQs Fortbildungsprüfungen

Zulassung zur Prüfung

Um eine Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. In der Regel sind dies eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufspraxis. Die Überprüfung zur Zulassung wird online beantragt. Hierfür gehen Sie auf die Seite des von Ihnen bevorzugten Abschlusses und laden dort folgende Unterlagen hoch:
  • Ihren tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. Ihr IHK- oder HWK-Zeugnis
  • falls vorhanden, Weiterbildungszeugnisse
  • Arbeitszeugnisse / ausführliche Tätigkeitsnachweise Ihres Arbeitgebers
Ausnahme: Bei der Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Tipp der IHK: Klären Sie vor einem eventuellem Lehrgangsbeginn mit der IHK, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Fortbildungsverordnung erfüllen

Was bedeutet der Begriff „einschlägige Berufspraxis”?

Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen. Wenn Sie z.B. einen Abschluss als “Geprüfter Personalfachkaufmann” erlangen möchten, müssen Sie Berufspraxis im Personalwesen nachweisen. Ein weiteres Beispiel: Möchten Sie den Abschluss “Geprüfte Industriemeisterin Metall” absolvieren, müssen Sie einschlägige Berufspraxis im Metallbereich nachweisen.

Bis wann muss die Berufspraxis nachgewiesen werden?

Die Berufspraxis muss mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen werden. Sollte ein Teil der vorgeschriebenen Berufspraxis fehlen, kann der Nachweis hierüber bis zum Tag der Prüfung nachgereicht werden.

Muss ich einen Lehrgang absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist in der Regel keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Es gibt aber auch Abschlüsse, bei denen eine Vorbereitung Pflicht ist, z.B. bei Fremdsprachenprüfungen und allen Zusatzqualifikationen für Auszubildende. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerbenden, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.

Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Wer bietet Vorbereitungslehrgänge an?

Einen Verweis auf die Lehrgangsanbieter finden Sie unter dem jeweiligen Abschluss. Der Verweis stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote dar und ist nicht abschließend. Die Vorbereiter unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Deswegen gibt die IHK auch keine Empfehlung für einen speziellen Vorbereiter.

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Zur Prüfung können Sie sich bei dem jeweiligen Abschluss über den Link zur Online-Registrierung und Anmeldung im Online-Portal Fortbildungsprüfungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Prüfung erst nach erfolgter Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen möglich ist.

Wo bekomme ich alte Prüfungsaufgaben her?

Für bundeseinheitliche Fortbildungsabschlüsse besteht die Möglichkeit, alte Prüfungsaufgaben im Online-Shop der DIHK-Bildungs-gGmbH zu kaufen.

Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?

Prüfungsteilnehmende erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel, die für die Lösung von Prüfungsaufgaben genutzt werden können. Außerdem finden Sie unter dem jeweiligen Abschluss einen entsprechenden Link zu den aktuellen Hilfsmittel-Listen.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf und ist je nach Aufwand für die einzelnen Prüfungen unterschiedlich. Die Gebühren entnehmen Sie dem jeweiligen Gebührentarif und den Hinweisen auf den Seiten des jeweiligen Fortbildungsabschlusses. Bitte beachten Sie, dass auch bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung eine Stornogebühr fällig wird.

Wann bekomme ich meine Prüfungsergebnisse?

Die Ergebnisse werden, je nach Abschluss, zwischen 10 und 12 Wochen nach der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir am Telefon keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse.

Zeugnis über Fortbildungsabschluss verloren?

Nutzen Sie unseren Service und beantragen Sie eine Zweitschrift, wenn Ihr Prüfungszeugnis verloren gegangen ist. Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist eine Gebühr zu entrichten.