IHK Düsseldorf

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in - Master Professional in Business Management

Neue Verordnung

Zum 19. Dezember 2020 ist eine neue Verordnung (PDF) in Kraft getreten. Für die bisherige Verordnung(PDF) vom 12. Juli 2006 (zuletzt geändert am 16. Oktober 2016) gilt eine Übergangsfrist.
Die Teilnahme an einer Prüfung nach der alten Verordnung muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 angemeldet und das gesamte Prüfungsverfahren bis zum Ablauf des 31. März 2024 abgeschlossen werden.
Lehrgänge, die ab Herbst 2020 starten, werden in der Regel nach der neuen Verordnung vorbereitet. Bitte beachten Sie die Informationen Ihres Lehrganganbieters.
Die IHK Düsseldorf führt die Prüfung nach der neuen Verordnung seit Herbst 2022 durch.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1.   eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
2.   eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
a)   zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
b)   zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
3.   eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
4.   einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung


Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.

Prüfungsfächer

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
  2. normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
  3. nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Schriftlicher Prüfungsteil:
(1) Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.
(2) Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Aufgaben.
(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
(4) Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein. Sie müssen der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. Jede Aufgabenstellung ist so zu gestalten, dass jeder Handlungsbereich nach § 4 situationsbezogen thematisiert wird.
(5) Innerhalb jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich nach § 4 in englischer Sprache formuliert sein. Diese Aufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.

Mündlicher Prüfungsteil:
(1) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
(2) Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen. § 10 Absatz 3 gilt entsprechend.
(3) In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.
(4) Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle Handlungsbereiche nach § 4, wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich nach § 4 Nummer 5 liegen soll.
(5) Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
Projektbezogener Prüfungsteil:
(1) Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.
(2) Der projektbezogene Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Projektarbeit, einer Präsentation und einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
(3) Zur Präsentation und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
(4) Die schriftliche Projektarbeit ist so zu gestalten, dass
  1. eine zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Aufgabenstellung bearbeitet wird, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann, und
  2. die Aufgabenstellung nach Nummer 1 als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufbereitet ist.
Dabei sind mindestens zwei der Handlungsbereiche nach § 4 zu berücksichtigen.
(5) Die schriftliche Projektarbeit ist als Hausarbeit anzufertigen. Die Hausarbeit ist innerhalb von 30 Kalendertagen anzufertigen.
(6) Die zu prüfende Person schlägt dem Prüfungsausschuss ein Thema vor. Das Thema der schriftlichen Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll den Vorschlag der zu prüfenden Person berücksichtigen. Wird kein Themenvorschlag eingereicht, legt der Prüfungsausschuss das Thema der schriftlichen Projektarbeit fest.
(7) Die zu prüfende Person soll in der Präsentation die schriftliche Projektarbeit gegenüber dem Prüfungsausschuss darstellen und die Ergebnisse erläutern. Hierbei sind insbesondere die Analyse und die Einordnung des betrieblichen Handlungsauftrages sowie die Entwicklung und Strukturierung des Lösungsweges zu berücksichtigen.
(8) Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
(9) An die Präsentation schließt sich das projektarbeitsbezogene Fachgespräch unmittelbar an. Im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch soll die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage ist, vertiefende und erweiternde Fragestellungen der betrieblichen Praxis im Kontext der Projektarbeit zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln und zu bewerten.
(10) Die Dauer des projektarbeitsbezogenen Fachgespräches soll 30 Minuten nicht überschreiten.

Prüfungstermine

Prüfung
schriftliche Prüfung
mündliche Prüfung
Projektarbeit
Anmeldezeitraum
Herbst 2023
16./17. +
23.11.2023
voraussichtlich
Ende Januar
25.01.2024 – 23.02.2024
Themeneinreichung
bis 05.01.2024
20.06.2023 – 15.08.2023
Projektarbeit
15.12.2023
Frühjahr 2024
11./12. +
18.06.2024
folgt nach der
Anmeldebestätigung
September
2024
23.11.2023 – 01.03.2024
Projektarbeit
15.06.2024
Herbst 2024
26./27.11. +
03.12.2024
folgt nach der
Anmeldebestätigung
Februar 2025
18.06.2024 – 15.08.2024
Projektarbeit
15.12.2024
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  1. in jeder Aufgabenstellung des schriftlichen Prüfungsteils unbeschadet des § 14 Absatz 2 Satz 2
  2. in der mündlichen Prüfung sowie
  3. in der projektbezogenen Prüfung, jeweils:
    1. In der schriftlichen Projektarbeit
    2. In der Präsentation und
    3. Im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß  4.5.6 und  4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung: 296,00 Euro
Zweite Teilprüfung: 296,00 Euro
Projektarbeit: 187,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Vorbereitung*

Auskünfte zum Lehrgang (Umgang, Beginn, Kosten) erteilen ausschließlich die angegebenen Lehrgangsträger.
BAW Berufliche Aus- und Weiterbildung, Akademie für Wirtschaft, EDV und Sprachen
Berliner Allee 30, 40212 Düsseldorf
Telefon: (0211) 2399333
und
Hohenzollernring, 55, 50672 Köln
Telefon: (0221) 251919
carriere & more, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf
Telefon 0800 4665466
Comcave.College GmbH, Immermannhof, Immermannstr. 65, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 55 04 89 - 0
(Lehrgangsort Düsseldorf)
Dr. Michael Hennes
Schule für berufliche Weiterbildung
Rochusstr. 291, 50827 Köln
Telefon: (0221) 88 86 97 95
(Lehrgangsort Düsseldorf)
Grundig Akademie, Beuthener Straße 45, 90471 Nürnberg
Telefon: (0911) 40 90 501
IFM Institut für Managementlehre gGmbH, Leithestr. 111 a, 45886 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 177 435-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Sommerhoff AG Managementinstitut, Alfredstraße 57-65, 45130 Essen
Telefon: (0201) 22098-0
( Lehrgangsort: Düsseldorf)
vame Business Academy, Lanker Straße 10, 40545 Düsseldorf
Telefon: (0211) 17 18 122
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Rechtsgrundlage

Verordnung vom 18. Dezember 2020
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.