Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?

Wer eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Immobiliardarlehensvermittlung notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als "Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich zu absolvieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?

Der Paragraph 4 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe - der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung oder -Beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 4 Abs. 1 ImmVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer- oder Nachfolgeberufe) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.

3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?

Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil finden Sie im Paragraph 3 Abs. 5 der ImmVermV.

4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?

Die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten. Der praktische Prüfungsteil dauert in der Regel 20 Minuten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) "Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" der IHK Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 2 Teilen:
  • fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
  • Finanzierung und Kreditprodukte
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn in beiden Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden (Paragraph 3 Absatz 7 ImmVermV).
Ist der schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zum praktischen Prüfungsteil. Die Prüfung kann wiederholt werden.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an!
(Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Bitte beachten Sie:
Unterstützte Browser:
Internet Explorer: Version 9
Internet Explorer: Version 11 mit Kompatibilitätsansicht
Mozilla Firefox ab Version 25
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben, die vom Prüfer ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer gespielt. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindesten 50 Prozent der zu erzielenden Prunkte erreicht wurden. Wurde der praktische Prüfungsteil nicht bestanden, so kann dieser innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wiederholt werden.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der Protokollbogen der DIHK verwendet.
Der praktische Prüfungsteil ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfungsteilnehmer von diesem gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV befreit ist.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung sind in §§ 1 bis 2 sowie den Anlagen 1 und 2 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der ImmVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.

5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?

Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht seit dem 01.01.2023 für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:​
  • Vollprüfung (schriftlich und praktisch) – 476,00 Euro
  • Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) – 374,00 Euro
  • Teilprüfung (nur praktischer Teil) – 268,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung immer eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Krankheitsfall.

6. Welche Prüfungstermine gibt es?

Bitte beachten Sie:
Abhängig von der Teilnehmerzahl behält sich die IHK vor, den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen an einem einzelnen Tag abzunehmen. Hierüber werden die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behält die IHK sich vor, die Prüfung abzusagen. In diesem Fällen wird die IHK mit Einverständnis des Prüfungsteilnehmers versuchen, die Prüfung am selben Termin, durch eine andere IHK durchführen zu lassen.
Schriftlicher Prüfungsteil Praktischer Prüfungsteil
(voraussichtlich)

Anmeldung ab
(10:00 Uhr)
Anmeldeschluss
17.06.2025 18.06.2025 09.03.2025 27.05.2025
18.11.2025 19.11.2025 10.08.2025 28.10.2025

7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?

Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
  • Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
  • Nach erfolgreicher Registrierung können sie sich zur Prüfung anmelden.
  • Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
  • Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
  • Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
  • Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.
Onlineanmeldung
Sollten Sie keinen passenden Termin finden, können Sie sich auf der Internetseite der DIHK über weiterer bundeseinheitliche Termine informieren.

8. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice?

Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Ihre Anmeldungen im Portal ansehen. Ebenfalls können Sie Ihren Anmeldstatus überprüfen oder Ihre Daten ändern, wenn Sie z.B. umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung/Unterrichtung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.

9. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?

Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen.
Den Rahmenplan, die Fallvorgaben und der Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil finden Sie auf der Internetseite der DIHK. Ebenso hält das “Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.” auf seinen Internetseiten Informationen zur Prüfung für Sie bereit.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs und das Informationssystem Kursnet der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Die jeweiligen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.