Recht und Steuern

Gewerberechtliche Regeln für Immobiliar-Darlehensvermittler

§ 34i Gewerbeordnung (GewO) und Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) in Kraft getreten

Seit dem 21. März 2016 unterliegen Vermittler von Immobiliardarlehen neuen gewerberechtlichen Berufszugangs- und Berufsausübungsvorschriften.
Erlaubnispflicht nach § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
Erlaubnisanträge und Checkliste:
Gewerblich tätige Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt wird.
Die benötigten Unterlagen zur Erlangung einer gewerberechtlichen Erlaubnis finden Sie auf unserer Checkliste.
Entsprechende Anträge können Sie online über mein IHK digital stellen.