Taxi- und Mietwagenverkehr - Fachkundeprüfung
- 1. Wer muss die fachliche Eignung nachweisen?
- 2. Was ist eine „Leitende Tätigkeit”?
- 3. Welche Abschlüsse sind gleichwertig?
- 4. Wie läuft die Prüfung ab?
- 5. Wie kann man sich auf die Fachkundeprüfung vorbereiten?
- 6. Welche Prüfungstermine gibt es?
- 7. Welche Gebühr fällt für die Prüfung an?
- 8. Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück und wo kann ich meine Daten/Ergebnisse einsehen?
- 10. Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
1. Wer muss die fachliche Eignung nachweisen?
Taxenverkehr (Paragraf Siebenundvierzig PBefG) ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Genehmigungs-, Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs oder am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Verkehr mit Mietwagen (Paragraf Neunundvierzig PBefG) ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein „taxenähnlicher“ Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmens entgegengenommen werden, „öffentliches Bereithalten“ ist nicht gestattet.
Wer als Unternehmer/Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde. Um diese zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- wirtschaftliche Zuverlässigkeit
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird im Regelfall durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen. Die IHK Düsseldorf ist zuständig für Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf und dem Kreis Mettmann. An der Prüfung kann teilnehmen, wer angemeldet ist.
2. Was ist eine „Leitende Tätigkeit”?
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann nach Paragraf sieben der PBZugV durch eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen erbracht werden. Die Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die erforderlichen Kenntnisse gemäß Anlage 3 PBZugV vermittelt haben. Der Nachweis kann bei der örtlich zuständigen IHK beantragt werden. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig.
3. Welche Abschlüsse sind gleichwertig?
Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß Paragraf sechs Absatz zwei der PBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
- Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn,
- Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden,
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig.
4. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
- Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (60,0 Punkte),
- Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (52,5 Punkte),
- Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.
Detaillierte Informationen zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB).
5. Wie kann man sich auf die Fachkundeprüfung vorbereiten?
Die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung ist grundsätzlich frei. Man kann selbständig lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem beliebigen Bildungsträger teilnehmen. Da die Prüfung schwer ist, empfehlen wir insbesondere Personen ohne Vorkenntnisse sich intensiv auf die Prüfung vorzubereiten oder einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Fachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem die KURSNET-Datenbank der Agentur für Arbeit sowie das Weiterbildungs-Informationssystem der IHK-Organisation WIS zur Verfügung. Die dortige Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.
Informationen zur Existenzgründung, zur Prüfung und zur Vorbereitung zur Prüfung sowie zu fachspezifischer Literatur finden Sie in unserer Informationsbroschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB). Alle Sachgebiete der Prüfung finden Sie in der Anlage drei zur PBZugV sowie in dem daraus resultierenden Orientierungsrahmen FKP TuM 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB).
6. Welche Prüfungstermine gibt es?
schriftlich | mündlich (voraussichtlich) |
10.06.2025 | 12.06.2025 |
15.07.2025 | 17.07.2025 |
19.08.2025 | 21.08.2025 |
16.09.2025 | 18.09.2025 |
14.10.2025 | 16.10.2025 |
Achtung:
Aufgrund eines sehr hohen Prüflingsaufkommens vergeben wir aktuell nur Termine über die Warteliste. Bitte melden Sie sich für die Warteliste an. Wir buchen Sie dann der Reihenfolge nach in den nächst freien Termin ein. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie sich umgehend bei uns zu melden. Mit der Umbuchung auf einen konkreten Prüfungstermin verfällt Ihr Wartelistenplatz.
Aufgrund eines sehr hohen Prüflingsaufkommens vergeben wir aktuell nur Termine über die Warteliste. Bitte melden Sie sich für die Warteliste an. Wir buchen Sie dann der Reihenfolge nach in den nächst freien Termin ein. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie sich umgehend bei uns zu melden. Mit der Umbuchung auf einen konkreten Prüfungstermin verfällt Ihr Wartelistenplatz.
7. Welche Gebühr fällt für die Prüfung an?
Seit dem 01.01.2023 gelten laut Gebührentarif der IHK Düsseldorf für Prüfungsanmeldungen zu Prüfungsterminen folgende Gebühren und Stornierungsbedingungen:
- Gesamtprüfung (schriftlich/mündlich) 120,00 Euro
- Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
8. Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
- Nach erfolgreicher Registrierung können sie sich zur Prüfung anmelden.
- Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung von der Prüfung nur schriftlich oder über den Teilnehmerservice erfolgen kann.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück und wo kann ich meine Daten/Ergebnisse einsehen?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Meine Termine auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die Prüfung als "Nicht bestanden" bewertet wird.
Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Ihre Anmeldungen im Portal ansehen. Ebenfalls können Sie Ihren Anmeldstatus überprüfen oder Ihre Daten ändern, wenn Sie z.B. umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung/Unterrichtung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.
10. Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Ersatzbescheinigung mit dem Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist gebührenpflichtig.