Fachkundeprüfungen Verkehr

Taxi- und Mietwagenverkehr - Fachkundeprüfung

1. Wer muss die fachliche Eignung nachweisen?

Taxenverkehr (Paragraf Siebenundvierzig PBefG) ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Genehmigungs-, Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs oder am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Verkehr mit Mietwagen (Paragraf Neunundvierzig PBefG) ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein „taxenähnlicher“ Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmens entgegengenommen werden, „öffentliches Bereithalten“ ist nicht gestattet.
Wer als Unternehmer/Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde. Um diese zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • wirtschaftliche Zuverlässigkeit
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird im Regelfall durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen. Die IHK Düsseldorf  ist zuständig für Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf und dem Kreis Mettmann. An der Prüfung kann teilnehmen, wer angemeldet ist.

2. Leitende Tätigkeit

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann nach Paragraf sieben der PBZugV durch eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen erbracht werden. Die Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die erforderlichen Kenntnisse gemäß Anlage 3 PBZugV vermittelt haben. Der Nachweis kann bei der örtlich zuständigen IHK beantragt werden. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig.

3. Gleichwertige Abschlussprüfung

Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß Paragraf sechs Absatz zwei der PBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
  • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn,
  • Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig.

4. Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
  • Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (60,0 Punkte),
  • Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (52,5 Punkte),
  • Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.
Detaillierte Informationen zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB).

5. Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung

Die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung ist grundsätzlich frei. Man kann selbständig lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem beliebigen Bildungsträger teilnehmen. Da die Prüfung schwer ist, empfehlen wir insbesondere Personen ohne Vorkenntnisse sich intensiv auf die Prüfung vorzubereiten oder einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Fachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem die KURSNET-Datenbank der Agentur für Arbeit sowie das Weiterbildungs-Informationssystem der IHK-Organisation WIS zur Verfügung. Die dortige Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.
Informationen zur Existenzgründung, zur Prüfung und zur Vorbereitung zur Prüfung sowie zu fachspezifischer Literatur finden Sie in unserer Informationsbroschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB). Alle Sachgebiete der Prüfung finden Sie in der Anlage drei zur PBZugV sowie in dem daraus resultierenden Orientierungsrahmen FKP TuM 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB).

6. Prüfungstermine 2024

Termine 2024
schriftlich    mündlich (voraussichtlich)        
Anmeldung
ab 10 Uhr
Status
14.05.2024
16.05.2024
19.03.2024
ausgebucht
18.06.2024
20.06.2024
23.04.2024
ausgebucht
16.07.2024
18.07.2024
21.05.2024
27.08.2024
29.08.2024
02.07.2024
24.09.2024
26.09.2024
30.07.2024
22.10.2024
24.10.2024
26.08.2024
19.11.2024
21.11.2024
23.09.2024
10.12.2024
12.12.2024
15.10.2024
Sollte im Anmeldeportal kein Termin sichtbar sein, dann sind aktuell keine Prüfplätze verfügbar. Wir empfehlen Ihnen regelmäßig das Anmeldeportal nach freien Plätze zu prüfen.
Der Termin für die mündliche Prüfung kann auch ein anderer Tag sein.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2023 gelten laut Gebührentarif der IHK Düsseldorf für Prüfungsanmeldungen zu Prüfungsterminen  folgende Gebühren und Stornierungsbedingungen:
  • Gesamtprüfung (schriftlich/mündlich) 120,00 Euro
  • Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Die Einladung zur Prüfung und der Gebührenbescheid werden 10 Tage vor der Prüfung per Post versendet.

7. Anmeldung zur Prüfung

Bitte vor der Anmeldung lesen:
Mit der Anmeldung zur Prüfung entstehen Gebühren. Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung von der Prüfung nur schriftlich erfolgen kann.
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