Abgrenzung Krankentransport und Rettungsdienst
- 1. Krankentransport: Was ist das?
- 2. Wer darf Krankentransporte anbieten?
- 3. Was braucht ein Unternehmen, um eine Genehmigung zu erhalten?
- 4. Wer ist zuständig für die Genehmigung?
- 5. Welche Sachgebiete werden in der Prüfung abgefragt?
- 6. Welche Rechtsquellen muss man sich ansehen?
- 7. Was gibt es für Lernmaterialien für die Prüfungsvorbereitung?
- 8. Krankenwagen
- 9. Besetzung von Krankenwagen/Auftragsannahme
- 10. Ansprechpartner
1. Krankentransport: Was ist das?
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter die Notfallrettung fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen zu befördern.
2. Wer darf Krankentransporte anbieten?
Jeder Unternehmer, der Krankentransporte mit Krankenkraftwagen durchführen will, benötigt hierfür eine Genehmigung nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW-RettG NRW).
3. Was braucht ein Unternehmen, um eine Genehmigung zu erhalten?
Als Voraussetzungen hierfür muss er neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes nachweisen, dass er fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird durch eine erfolgreiche Sachkundeprüfung nach dem Rettungsdienstgesetz erbracht.
4. Wer ist zuständig für die Genehmigung?
Für die Erteilung der Genehmigung und die Abnahme der Sachkundeprüfungen in Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig (Anschriften siehe letzte Seite).
Ein wichtiger Hinweis zur Bestimmung Ihres unternehmerischen Betätigungsfelds:
Möchten Sie als Unternehmer Krankentransporte oder Krankenfahrten anbieten?
Die Fachkundeprüfung „Notfallrettung und Krankentransport“ legen Sie ab, wenn Sie Krankentransporte anbieten möchten. Krankentransport bedeutet die fachgerechte Beförderung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in einem dafür ausgestatteten Krankenkraftwagen, der mit Rettungssanitätern besetzt ist.
Die Fachkundeprüfung „Taxi-/Mietwagen“ legen Sie ab, wenn Sie Krankenfahrten anbieten möchten. Bei Krankenfahrten wird kein medizinisch geschultes Personal und kein für die medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen eingesetzt.
Möchten Sie als Unternehmer Krankentransporte oder Krankenfahrten anbieten?
Die Fachkundeprüfung „Notfallrettung und Krankentransport“ legen Sie ab, wenn Sie Krankentransporte anbieten möchten. Krankentransport bedeutet die fachgerechte Beförderung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in einem dafür ausgestatteten Krankenkraftwagen, der mit Rettungssanitätern besetzt ist.
Die Fachkundeprüfung „Taxi-/Mietwagen“ legen Sie ab, wenn Sie Krankenfahrten anbieten möchten. Bei Krankenfahrten wird kein medizinisch geschultes Personal und kein für die medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen eingesetzt.
5. Welche Sachgebiete werden in der Prüfung abgefragt?
Rechtsgrundlage für die Prüfung ist das RettG NRW. Danach findet die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) insoweit entsprechende Anwendung, als sie sich auf den Mietwagenverkehr bezieht. Prüfungsgebiete sind die in Anlage 3 Abschnitt A zu § 3 PBZugV aufgeführten Prüfungsgegenstände, soweit sie den Mietwagenverkehr betreffen sowie ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Krankentransports und der Notfallrettung. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sachgebiete:
5. 1 Berufsbezogenes Recht
- Grundzüge des Rettungsdienstrechts (Krankentransport und Notfallrettung),
- Krankentransport und der Notfallrettung,
- Personenbeförderungsrecht, soweit es den Mietwagenverkehr betrifft,
- Straßenverkehrsrecht, insbesondere Kenntnisse über die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse) und Kenntnisse über die Vorschriften der Kindersicherungspflicht,
- Arbeitsrecht, insbesondere Kenntnisse über das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr,
- Sozialversicherungsrecht,
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts,
- Grundzüge des Steuerrechts, insbesondere Kenntnisse über die Vorschriften der Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen (Ausstellung von Rechnungen und Quittungen), der Kraftfahrzeugsteuern, der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer.
5.2 Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere
- Zahlungsverkehr,
- Beförderungsentgelte und -bedingungen (u. a. Höchstpreisverordnung, Abrechnungsverfahren),
- Kostenrechnung,
- Buchführung und Versicherungswesen (u. a. Abrechnung mit Versicherungen).
5.3 Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge,
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge (besondere Ausstattung Krankenkraftwagen),
Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge, - Bereitstellung der Fahrzeuge,
- Auftragsannahme im Krankentransport,
- Fernsprech- und Funkverkehr.
5.4 Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge, insbesondere
- Verwendung von Sondereinsatzzeichen (Blaulicht, Einsatzhorn),
- Entsorgung von Abfällen und medizinischen Hilfsmitteln.
6. Welche Rechtsquellen muss man sich ansehen?
Um Kenntnisse in den vorgenannten Sachgebieten nachweisen zu können, ist es notwendig, sich vor allem mit den folgenden Gesetzen, Verordnungen oder Bestimmungen zu befassen:
- Rettungsdienstgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,
- Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes und der
- BOKraft gemäß § 19 Rettungsdienstgesetz, Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, soweit sie sich auf den Mietwagenverkehr bezieht,
- Straßenverkehrsgesetz,
- Straßenverkehrs-Ordnung,
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
- Bundesurlaubsgesetz,
- Entgeltfortzahlungsgesetz,
- Kündigungsschutzgesetz,
- Fahrerlaubnisverordnung,
- Einkommensteuergesetz,
- Kraftfahrzeugsteuergesetz,
- Umsatzsteuergesetz und
- Abgabenordnung.
Grundsätzlich können Sie sich selbständig mit Hilfe einschlägiger Gesetzes- und Verordnungstexte vorbereiten, die im Buchhandel erhältlich sind. Allerdings gibt es gegenwärtig keine speziell auf die Sachkundeprüfung Krankentransport ausgerichteten Lehrbücher, die, wie im Taxi- und Mietwagenverkehr, die Prüfungsgebiete weitgehend abdecken. Dennoch kann die für den Taxi- und Mietwagenverkehr vorhandene Ausbildungsliteratur zumindest teilweise herangezogen werden. Darüber hinaus sollten Sie sich intensiv mit dem Rettungsdienstgesetz befassen und über gute Kenntnisse zur Ausstattung von Krankenkraftwagen, zur Höchstpreisverordnung sowie zur Verordnung über Beförderungsentgelte im Krankentransport verfügen.
7. Was gibt es für Lernmaterialien für die Prüfungsvorbereitung?
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit hin.
7. 1 Lehr- und Übungsbücher
- Thomas Grätz: Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie den Unternehmer des gebündelten Bedarfsverkehrs, 14. Auflage 2022, Verlag Heinrich Vogel, Bestell-Nr. 24032, www.heinrich-vogel-shop.de
- Christiane Helf-Marx: Lehrbuch & Fragenkatalog Taxi & Mietwagen, Auflage 3/2022, ISBN 978-3-930581-05-4, Verkehrsverlag HeMa, www.verkehrsverlag-hema.de
- Ufuk, Gergin / Kollar, Herwig: Taxi-Handbuch, Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagen-Unternehmer, 34. Auflage 2022, Artikel-Nr.: 28125000000, Huss-Verlag GmbH, www.huss-shop.de
- Ufuk, Gergin / Kollar, Herwig: Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer, Übungsfragen und Lösungen, 21. Auflage 2021, Artikel-Nr.: 28123000000, Huss-Verlag GmbH, www.huss-shop.de
7. 2 Kommentare (über den Buchhandel zu beziehen)
- Bidinger: Personenbeförderungsrecht, Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz nebst sonstigen einschlägigen Vorschriften (Loseblattwerk), ESV. ISBN 978-3-503-00819-3; Stand: Dezember 2021, Verlag C.H.Beck oHG, www.beck-shop.de
- Werner Gerlach, begründet von Dr. Gerdelmann/Korbmann/Kutter: Krankentransport und Rettungswesen - Ergänzbares Handbuch der Rechtsvorschriften, Gebührenregelungen, Rechtsprechung und organisatorischen Bestimmungen, ISBN 978-3-503-01549-8, Stand: 2020, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin, https://esv.info/homepage.html
- Luxem/Runggaldier: Rettungssanitäter Heute, ISBN 978-3-437-48044-7, Stand: 04/2022, Verlag C.H.Beck oHG, www.beck-shop.de
- Krämer, Horst: BO Kraft, Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, 978-3-87841-942-6, Verkehrsverlag J. Fischer, www.verkehrsverlag-fischer.de,
- Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht - Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, 12. Auflage 2021, ISBN 978-3-87841-941-9, Verkehrsverlag J. Fischer, www.verkehrsverlag-fischer.de
7.3 Bestelladressen der Verkehrsverlage (Bücher sind dort zu beziehen)
- Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211 99193-0, www.verkehrsverlag-fischer.de
- Verkehrsverlag HeMa, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel.: 02362 9740960, www.verkehrsverlag-hema.de
- Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30,
81549 München, Tel. 089 2030430, www.heinrich-vogel-shop.de - Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, Tel.: 089 32391-317, www.huss-shop.de
Die Bücher behandeln teilweise gleiche Inhalte. Achten Sie wegen möglicher Rechtsänderungen darauf, nur aktuelles Material zu verwenden!
8. Krankenwagen
Krankenkraftwagen müssen für den Krankentransport speziell eingerichtet und nach dem Fahrzeug-Schein als Krankenkraftwagen anerkannt sein.
9. Besetzung von Krankenwagen/Auftragsannahme
Die im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und
fachlich geeignet sein.
- Die gesundheitliche Eignung ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.
- Die fachliche Eignung ist durch mindestens eine Ausbildung zum Rettungssanitäter/zur Rettungssanitäterin nachzuweisen.
Personen die Beförderungsaufträge für das Unternehmen entgegennehmen, müssen bei einer Genehmigung für den Krankentransport mindestes als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin ausgebildet sein.
Der Unternehmer muss der Genehmigungsbehörde die Namen des Betriebspersonals mitteilen und deren Qualifikation nachweisen.
10. Ansprechpartner
10.1 Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Simone Gilcher
Tel.: 0211 3557-276
E-Mail: simone.gilcher@duesseldorf.ihk.de
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Simone Gilcher
Tel.: 0211 3557-276
E-Mail: simone.gilcher@duesseldorf.ihk.de
10.2 Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt 33/3
Verkehrsgewerbestelle
Höherweg 101
40200 Düsseldorf
Tel.: 0211 89-91
www.duesseldorf.de
Amt 33/3
Verkehrsgewerbestelle
Höherweg 101
40200 Düsseldorf
Tel.: 0211 89-91
www.duesseldorf.de
10.3 Kreisverwaltung Mettmann
Düsseldorfer Str. 47
40822 Mettmann
Tel.: 02104 99-0
www.kreis-mettmann.de
Düsseldorfer Str. 47
40822 Mettmann
Tel.: 02104 99-0
www.kreis-mettmann.de