Fachkräftesicherung

Fachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ermöglicht es Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung, aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten), künftig leichter nach Deutschland einzuwandern.
Das Gesetz trat am 1. März 2020 in Kraft,
Damit wird der Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen. Es sollen diejenigen Fachkräfte besser zu uns kommen können, die die Unternehmen angesichts großer Personalbedarfe und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen: Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
Im Wesentlichen bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz folgende Neuerungen:
  • Als Fachkraft gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Letztere muss hier anerkannt werden. Für IT-Spezialisten kann das unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss erfolgen.
  • Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird qualifizierten Fachkräften erleichtert: Können diese einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen, entfällt die sog. Vorrangprüfung. Bei anerkannten Berufsausbildungen entfällt ebenso die bisherige Begrenzung auf Engpassberufe.
  • Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung wird die Einreise zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Vorausgesetzt, sie verfügen über Deutschkenntnisse und können ihren Lebensunterhalt in Deutschland sichern.
  • Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert. Anerkennungsverfahren finden in Form von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig im Inland statt.
  • Nach der neuen Regelung können auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.
Durch das FEG können die dazu notwendigen Verwaltungsverfahren auch beschleunigt werden.
Das Land NRW richtet hierfür in Bonn die “Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW“ (ZFE NRW) ein, die landesweit für die Durchführung der sogenannten Fachkräfteverfahren zuständig sein wird. Die „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ durch die Zentralstelle werden durch eng vorgegebene Fristen erreicht und in Vollmacht der ausländischen Fachkraft von dem Arbeitgeber im Inland angestoßen. Der Arbeitgeber braucht sich damit künftig nur noch an einen zentralen Ansprechpartner in NRW zu wenden, der alle nötigen weiteren Verwaltungsverfahren (z. B. Berufsanerkennungsverfahren) als Mittler anstößt. Das Visumvorabzustimmungsverfahren wird so insgesamt deutlich effizienter gestaltet. Im Ergebnis werden betreffende Fachkräfte voraussichtlich schneller die Arbeit im Inland aufnehmen können.
Ab November 2023 werden Änderungen für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten. Die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten soll damit weiter verbessert werden.
Mit dem neuen Gesetz werden bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschlüssen wie die Blaue Karte EU fortgeführt und teilweise erweitert. Zudem wird es möglich sein, mit einer neuen Chancenkarte nach einem Arbeitsplatz zu suchen.
Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen werden sukzessive in Kraft treten. Hier finden Sie einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen.

Hand in Hand for International Talents

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich die IHK Düsseldorf im Zeitraum vom 01.02.2020 bis 08.02.2024 gemeinsam mit anderen IHKs, dem DIHK, der Agentur für Arbeit sowie dem Netzwerk der Auslandshandelskammern (AHK) an dem Pilotprojekt „Hand in Hand for International Talents“ beteiligt. Das Projekt dient der Umsetzung des neuen FEG: So soll „Hand in Hand for International Talents“ ideale Abläufe und Kooperationswege aller beteiligten Projektpartner im In- und Ausland identifizieren und ausbauen – zunächst in einem kleinen abgesteckten Rahmen. Auf diesem Weg soll eine praxistaugliche Blaupause entwickelt werden, mit der später in größerem Umfang Unternehmen in Deutschland und qualifizierte ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung zusammengebracht werden können.

“UBAconnect” und das Siegel “Wir fördern Anerkennung”

Sie suchen Fachkräfte aus dem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Bereich? Registrieren Sie sich jetzt bei UBAconnect, um unverbindlich internationale Fachkräfte kennenzulernen und für sich zu gewinnen. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) informiert Unternehmen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und hilft bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von ausländischen Fachkräften weiter. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bieten wir Ihnen gerne umfassende Hilfestellung zu UBAconnect.
Das Arbeitgebersiegel “Wir fördern Anerkennung” vom Projekt “Unternehmen Berufsanerkennung” (UBA) zeichnet Unternehmen aus, die auf herausragende Art und Weise Beschäftigte im Verfahren der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse unterstützt haben.
Beispiele:
  • Übernahme von Verfahrensgebühren.
  • Begleitung der Fachkraft zu Terminen.
  • Eine Anpassungsqualifizierung wurde ermöglicht oder
  • für die betriebliche Integration wurde ein internes Mentorenprogramm etabliert
Interessierte Betriebe können sich für das kostenlose Siegel bewerben, indem sie einen dreistufigen Online-Test erfolgreich durchlaufen.

Business Scout for Development

Unser Business Scout for Development  hilft Unternehmen dabei, aus den vielfältigen Unterstützungsangeboten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit das Richtige zu finden und berät zu nachhaltigen Geschäftsmöglichkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Wachstumsmärkte Afrikas, aber auch Asiens, Lateinamerikas und Osteuropas.
Der Business Scout unterstützt insbesondere mittelständische Unternehmen in NRW, gerade auch bezüglich der Beratung zu Projekten, Finanzierungs- und Fachkräfteprogrammen sowie weiteren Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit für die Privatwirtschaft. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.

Fachkräftesicherung aus dem Ausland – Services der IHK Düsseldorf

Die IHK Düsseldorf unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei den Herausforderungen der Fachkräftesicherung.
Hierzu gehören beispielsweise
Projekte und Veranstaltungen zum Thema Internationales, zur Integration von Flüchtlingen und vieles mehr runden das Angebot ab.