Berufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das deutsche Anerkennungsgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Die zentrale Anerkennungsstelle für IHK-Berufe ist die IHK FOSA in Nürnberg.

Sie können einen Antrag stellen, wenn…

  • Sie in Ihrem Heimatland einen kaufmännischen oder gewerblich-technischen Beruf erlernt haben.
  • Sie in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten möchten oder bereits in diesem Beruf tätig sind.
  • Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss mit dem deutschen Abschluss vergleichen möchten.

Kosten und Dauer des Verfahrens

Eine Antragstellung bei der IHK FOSA kostet bis zu 600 Euro. Es dauert in der Regel drei Monate bis die IHK FOSA über den Antrag entschieden hat.
Bitte beachten: Fragen Sie die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, bevor der Antrag bei der IHK FOSA gestellt wird, ob die Kosten übernommen werden. Wenn Sie nicht beim jobcenter gemeldet sind und Sie nicht über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen, können Sie online einen Antrag auf Anerkennungszuschuss stellen.

Kostenlose Beratung und Hilfe

Die IHK Düsseldorf berät Sie kostenlos über das Anerkennungsverfahren und die finanzielle Förderung. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und beim Ausfüllen des Antrages. Für die Beratung werden folgende Unterlagen per E-Mail benötigt:
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in der Sprache des Herkunftslandes und in deutscher Übersetzung
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch etc.) in der Sprache des Herkunftslandes und in deutscher Übersetzung
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in der Sprache des Herkunftslandes und in deutscher Übersetzung
  • Lebenslauf
  • Inhalte der Ausbildung (z.B. Lehrpläne)
Bitte beachten: Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Eine Liste von Übersetzern finden Sie über den folgenden Link: www.justiz-dometscher.de. Englischsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Erklärvideos

Anpassungsqualifizierungsplan

Sie haben einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit der IHK FOSA erhalten und benötigen nun einen Anpassungsqualifizierungsplan?
Wir erstellen Ihnen gern einen individuellen Plan, der aufzeigt, welche Inhalte Sie noch nachholen müssen - etwa durch betriebliche Einsätze oder Lehrgänge. So erhalten Sie eine klare Orientierung und eine verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte auf Ihrem Weg zur vollen Anerkennung Ihres Berufsabschlusses.
Bitte senden Sie uns dazu Ihren Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit der IHK FOSA per E-Mail zu.