Anerkennungsberatung
Sie haben in Ihrem Heimatland einen kaufmännischen oder gewerblich-technischen Beruf erlernt?
Das deutsche Anerkennungsgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland überprüfen zu lassen, ob dieser mit einem Berufsabschluss in Deutschland vergleichbar ist. Diese Prüfung erfolgt durch die IHK FOSA (zentrale Anerkennungsstelle) in Nürnberg.
Die IHK Düsseldorf berät Sie kostenlos über das Anerkennungsverfahren und die finanzielle Förderung. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und beim Ausfüllen des Antrages.
Eine Antragstellung bei der IHK FOSA kostet bis zu 600 Euro. Es dauert in der Regel drei Monate bis die IHK FOSA über den Antrag entschieden hat.
Bitte beachten: Fragen Sie die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, bevor der Antrag bei der IHK FOSA gestellt wird, ob die Kosten übernommen werden.
Fragen zur Antragstellung werden auf der Homepage der IHK FOSA (ihk-fosa.de) beantwortet. Hier finden Sie auch den Link zum digitalen Antrag über den Anerkennungs-Finder des Portals “Anerkennung in Deutschland”.
- YouTube-Video auf Deutsch
(Top im Job – auch in Deutschland) - YouTube-Video auf Ukrainisch
(Топ на роботі - також у Німеччині) - YouTube-Video auf Türkisch
(Almanya'da Da Mesle?inizin Zirvesinde Olun) - YouTube-Video auf Polnisch
(Praca na miar? kwalifikacji - tak?e w Niemczech) - YouTube-Video auf Russisch
(Хорошие рабочие места - также в Германии) - YouTube-Video auf Englisch
(Qualified for the Job - Even in Germany)
Ist Ihr Berufsabschluss kein IHK-Beruf, erfahren Sie im Internet auf dem
- Informationsportal zum Anerkennungsgesetz oder bei der Telefon-Hotline 030 1815 1111, welche Stelle für das Anerkennungsverfahren Ihres Berufes zuständig ist.
- Das Informationsportal informiert zu dem Thema "Anerkennung" in verschiedenen Sprachen.
Zuschuss für die Berufsanerkennung
Wenn Sie keine anderweitige finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsamt/Jobcenter erhalten und Sie nicht über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen, können Sie einen Antrag auf Anerkennungszuschuss stellen.
Anpassungsqualifizierungsplan
Sie haben einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit der IHK FOSA erhalten und benötigen nun einen Anpassungsqualifizierungsplan?
Wir erstellen Ihnen gern einen individuellen Plan, der aufzeigt, welche Inhalte Sie noch nachholen müssen - etwa durch betriebliche Einsätze oder Lehrgänge. So erhalten Sie eine klare Orientierung und eine verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte auf Ihrem Weg zur vollen Anerkennung Ihres Berufsabschlusses.
Bitte senden Sie uns dazu Ihren Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit der IHK FOSA per E-Mail zu.