International

EU und Chile unterzeichnen modernisiertes Rahmenabkommen

Am 13.12.2023 haben die EU und Chile modernisierte Rahmenabkommen unterzeichnet.
Es besteht aus einem fortgeschrittenen Rahmenabkommen und einem Interims-Freihandelsabkommen. Das Interims-Freihandelsabkommen deckt nur die Säule „Handel und Investitionen“ des Rahmenabkommens ab und ist separat unterzeichnet worden.
Es muss von den Handelspartnern nicht ratifiziert werden und kann nach Billigung durch das Europäische Parlament und durch das Parlament in Chile in Kraft treten.
Das Abkommen vertieft die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Chile und der EU in folgenden Punkten:
  • Zollfreiheit: 99,9 Prozent aller von der EU nach Chile exportierten Produkte werden zollfrei sein
  • Besserer Zugang zu Rohstoffen und sauberen Brennstoffen 
  • Erleichterungen für Unternehmen in der EU bei der Erbringung von Dienstleistungen in Chile
  • Gleichbehandlung von Investoren beider Seiten
  • Verbesserte Teilnahme von Unternehmen in der EU und in Chile an öffentlichen Ausschreibungen
Mit dem modernisierten Abkommen erfolgt zukünftig der präferenzielle Ursprungsnachweis für einen zollfreien Handel bei Sendungen über 6.000 Euro durch den Registrierten Ausführer.
Aktuell erfolgt der präferenzielle Ursprungsnachweis entweder über eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder über einen Ermächtigten Ausführer (Sendungen über 6.000 Euro).
Sendungen bis zu 6.000 Euro dürfen heute und künftig über einen abkommensbezogenen Wortlaut ohne eine Registrierung als Registrierter Ausführer und ohne eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer abgegeben werden, um eine zollfreie Einfuhr zu ermöglichen. 
Stand: 3. Januar 2024