Dienstreisen, Montagen und Entsendungen nach Zentralasien
Welche aufenthaltsrechtlichen und steuerlichen Regelungen sind zu beachten?
Wenn Mitarbeitende in die fünf zentralasiatischen Länder Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan oder Turkmenistan zu dienstlichen Zwecken entsandt werden, um zum Beispiel vor Ort Maschinen in Betrieb zu nehmen, müssen sowohl aufenthaltsrechtliche als auch steuerliche Regelungen beachtet werden.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen hierzu.
- Dienstreisen und Entsendungen nach Kasachstan
Besteht eine Visumpflicht für Dienstreisen zu Montagezwecken?
Prinzipiell können deutsche Staatsangehörige bis zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen visumfrei nach Kasachstan einreisen, auch wenn es sich um geschäftliche Reisen handelt.Für einen längeren Aufenthalt in Kasachstan zu Installations- und Montagezwecken kann demgegenüber ein Business-Visum der Kategorie B2 beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich bei den Montageleistungen nicht um eine reguläre Beschäftigung bei einem kasachischen Arbeitgeber handelt, da hierfür anstelle eines Geschäftsvisums ein Arbeitsvisum erforderlich wäre.Es muss sich mithin um eine Installations- oder Wartungsdienstleistung im Rahmen einer Vertragsbeziehung handeln, die überdies nicht mehr als 120 Tage innerhalb eines Jahres in Anspruch nehmen darf.Wo und wie kann ein Geschäftsvisum beantragt werden?
Ein Business-Visum der Kategorie B2 kann bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung Kasachstans beantragt werden.Hierzu muss der Antragsteller neben dem offiziellen Antragsformular ein Entsendeschreiben des deutschen Arbeitgebers, welches den Zweck und die Dauer der Reise angibt, einreichen.Weiterhin muss eine förmliche Einladung des kasachischen Geschäftspartners, welche vom kasachischen Innenministerium bestätigt und mit einer Referenznummer versehen worden ist, vorgelegt werden.Genaue Informationen zur Antragstellung und zu den Kosten finden Sie auf der Webseite der Botschaft der Republik Kasachstan in Deutschland:Wie lange darf sich ein Dienstreisender auf Grundlage eines Geschäftsvisums in Kasachstan aufhalten?
Ein Visum der Kategorie B2 kann als einmaliges Visum für eine Einreise von bis zu 30 Tagen oder als Mehrfachvisum für 180 Tage mit der Möglichkeit eines Aufenthalts in Kasachstan von bis zu 90 Tagen beantragt werden.Wann besteht eine Meldepflicht für Dienstreisende?
Die Einreise ausländischer Staatsangehöriger nach Kasachstan muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise bei der kasachischen Migrationspolizei beziehungsweise dem Migrationsdienst angezeigt werden.Diese Anzeigepflicht trifft aber nicht die einreisende Person selbst, sondern vielmehr die einladende Partei, also den Geschäftspartner, die Unterkunft oder Ähnliches. Die einladende Partei informiert über das elektronische Portal E-Qonaq mittels einer elektronischen digitalen Signatur über die Ankunft des ausländischen Staatsangehörigen.Wann wird eine Betriebsstätte in Kasachstan begründet, sodass steuerliche Pflichten entstehen?
Aufgrund von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a) des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Kasachstan (DBA) vom 26. November 1997 wird eine Betriebsstätte in Kasachstan begründet, wenn eine Bauausführung oder Montage die Dauer von zwölf Monaten überschreitet. - Dienstreisen und Entsendungen nach Kirgisistan
Besteht eine Visumpflicht für Dienstreisen zu Montagezwecken?
Zwar benötigen deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt in Kirgisistan, einschließlich geschäftlicher Besprechungen, von einer Dauer bis zu 60 Tagen grundsätzlich kein Visum. Jedoch sind Montage- und Installationsarbeiten hiervon nicht umfasst; diese sind vielmehr als Geschäftstätigkeiten anzusehen für die ein Dienstvisum („business visa“) des Typs „B“ erforderlich ist.Wo und wie kann ein Dienstvisum beantragt werden?
Es bestehen zwei Möglichkeiten zur Beantragung eines Dienstvisums: Entweder kann die einladende Partei, etwa der Geschäftspartner vor Ort, einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Einladung bei der Abteilung für konsularische Dienstleistungen der Kirgisischen Republik stellen.Alternativ besteht die Möglichkeit, online ein E-Visum auf der Webseitezu beantragen, ohne dass ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss.Wie lange darf sich ein Dienstreisender auf Grundlage eines Geschäftsvisums in Kirgisistan aufhalten?
Ein Dienstvisum wird grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen erteilt. Darüber hinaus ist die Erteilung eines Visums für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten mit der Möglichkeit der mehrfachen Einreise auf einen begründeten Antrag der staatlichen Organe der Kirgisischen Republik, staatlicher Unternehmen oder von Wirtschaftsunternehmen mit staatlicher Beteiligung möglich.Wann besteht eine Meldepflicht für Dienstreisende?
Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose müssen sich aufgrund des Gesetzes der Kirgisischen Republik Nr. 61 vom 17. Juli 2000 innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Überschreiten der Staatsgrenze an ihrem Aufenthaltsort registrieren lassen.Wann wird eine Betriebsstätte in Kirgisistan begründet, sodass steuerliche Pflichten entstehen?
Aufgrund von Artikel 5 Absatz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Kirgistan (DBA) vom 1. Dezember 2005 wird eine Betriebsstätte in Kirgisistan begründet, wenn eine Bauausführung, Montage oder damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeiten eine Dauer von zwölf Monaten überschreiten. - Dienstreisen und Entsendungen nach Tadschikistan
Besteht eine Visumpflicht für Dienstreisen zu Montagezwecken?
Grundsätzlich ist deutschen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise nach Tadschikistan für die Dauer von bis zu 30 Tagen möglich.Dies erfasst jedoch nicht die Vornahme von Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Tadschikistan, für die ein Visum erforderlich ist.Eine Einreise zu Installations- und Montagezwecken im Rahmen einer Vertragsbeziehung wird durch ein Visum der Kategorie Business Visa (K) ermöglicht, sofern diese Tätigkeiten nur vorübergehend zur Erfüllung eines Vertrages erfolgen und kein langfristiges Tätigwerden vor Ort erfordern.Wo und wie kann ein Geschäftsvisum beantragt werden?
Möglich ist sowohl eine Beantragung vor Ort in der Botschaft Tadschikistans in Berlin als auch ein online gestellter Antrag auf Erteilung eines E-Visums unter www.visa.gov.tj/index.html.Zur Beantragung eines Visums der Kategorie K müssen dem offiziellen Visumformular eine Einladung beziehungsweise Bestätigung des tadschikischen Geschäftspartners sowie ein Begleitschreiben des eigenen Unternehmens beigefügt werden.Weitere Informationen zu den Modalitäten der Antragstellung und den Kosten finden Sie auf der Webseite der Botschaft Tadschikistans:Wie lange darf sich ein Dienstreisender auf Grundlage eines Geschäftsvisums in Tadschikistan aufhalten?
Ein Visum der Kategorie K kann für eine Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten ausgestellt werden. Eine Verlängerung kann bei der Hauptkonsularabteilung des Außenministeriums der Republik Tadschikistan beantragt werden, wobei die Höchstgrenze ein Jahr beträgt.Wann besteht eine Meldepflicht für Dienstreisende?
Für ausländische Staatsangehörige besteht eine Meldepflicht bei den Behörden für innere Angelegenheiten der Republik Tadschikistan innerhalb von zehn Arbeitstagen.Wann wird eine Betriebsstätte in Tadschikistan begründet, sodass steuerliche Pflichten entstehen?
Aufgrund von Artikel 5 Absatz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Tadschikistan (DBA) vom 27. März 2003 wird eine Betriebsstätte in Tadschikistan begründet, wenn eine Bauausführung, Montage oder damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeiten eine Dauer von zwölf Monaten überschreiten. - Dienstreisen und Entsendungen nach Turkmenistan
Besteht eine Visumpflicht für Dienstreisen zu Montagezwecken?
Eine Einreise nach Turkmenistan ist deutschen Staatsangehörigen generell nur nach Erteilung eines Visums möglich.Für Dienstreisen zu Zwecken der Installation und Montage ist nach dem turkmenischen Migrationsgesetz Nr. 290-IV vom 31. März 2012 die vorherige Erteilung eines Geschäftsvisums erforderlich.Wo und wie kann ein Geschäftsvisum beantragt werden?
Ein Geschäftsvisum kann bei der Botschaft Turkmenistans in Berlin oder beim Generalkonsulat Turkmenistans in Frankfurt am Main beantragt werden. Alternativ können die erforderlichen Antragsunterlagen aber auch durch den Geschäftspartner des Dienstreisenden in Turkmenistan eingereicht werden.Das Verfahren zur Erteilung eines Geschäftsvisums für Dienstreisen nach Turkmenistan ist zweistufig ausgestaltet.In einem ersten Schritt muss zunächst eine Einreisegenehmigung, auch Visumserlaubnis genannt, des Staatlichen Migrationsdienstes Turkmenistans (SMST) beantragt werden. Dieser Antrag kann seit Juni 2025 bereits ab einem Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn der Reise gestellt werden. Als Nachweis für die Erteilung einer Einreisegenehmigung erhält der Antragsteller ein gültiges Einladungsschreiben (Letter of Invitation) des SMST.In einem zweiten Schritt wird in den Reisepass des Dienstreisenden eine Visummarke gestempelt; dies kann entweder bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Turkmenistans oder aber bei der Ankunft auf einem internationalen Flughafen in Turkmenistan selbst erfolgen.Um die Voraussetzungen für die Einreise von Ausländern zu vereinfachen, hat die turkmenische Regierung im April 2025 per Dekret die Einführung eines E-Visums verfügt. Zur Erleichterung der Antragstellung soll dabei auch die Pflicht zur vorherigen Beantragung einer Einreisegenehmigung entfallen.Nach derzeitigem Stand ist jedoch noch nicht bekannt, ob dieses Verfahren bereits implementiert worden ist. Eine offizielle Bestätigung, dass Dienstreisende aus Deutschland mittels eines E-Visums einreisen können, steht bislang aus.Unternehmen und Dienstreisenden wird daher empfohlen, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft Turkmenistans in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt am Main über die aktuellen Voraussetzungen eines Geschäftsvisums zu erkundigen.Eine Übersicht über die Modalitäten und die Kosten für die Beantragung eines Geschäftsvisums finden Sie auf der Webseite der Botschaft Turkmenistans in Deutschland:Wie lange darf sich ein Dienstreisender auf Grundlage eines Geschäftsvisums in Turkmenistan aufhalten?
Ein Geschäftsvisum kann sowohl für eine einmalige als auch für die mehrfache Einreise mit einer Höchstdauer von einem Jahr beantragt werden. Wird ein Visum für eine Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten beantragt, ist außerdem ein medizinisches Zertifikat erforderlich, das Auskunft über eine mögliche HIV-Infektion erteilt.Wann besteht eine Meldepflicht für Dienstreisende?
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen in Turkmenistan (der Tag der Einreise sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet) muss die einladende Stelle innerhalb dieser drei Tage eine Anmeldung des Dienstreisenden beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans veranlassen. Als einladende Stelle gilt der Geschäftspartner des Dienstreisenden oder auch das Hotel, in dem der Dienstreisende seine Unterkunft hat.Wann wird eine Betriebsstätte in Turkmenistan begründet, sodass steuerliche Pflichten entstehen?
Aufgrund von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a) des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Turkmenistan (DBA) vom 29. August 2016 wird eine Betriebsstätte in Turkmenistan begründet, wenn die Bauausführung, Montage oder Überwachungstätigkeit in Zusammenhang damit eine Dauer von zwölf Monaten überschreitet. - Dienstreisen und Entsendungen nach Usbekistan
Besteht eine Visumpflicht für Dienstreisen zu Montagezwecken?
Grundsätzlich ist deutschen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise nach Usbekistan für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich, unabhängig vom Zweck des Aufenthalts.Soll die Dauer der Dienstreise diesen Zeitraum überschreiten, muss jedoch ein Visum beantragt werden. Für Montage- und Installationsarbeiten im Rahmen einer Vertragsbeziehung ist aufgrund des Beschlusses des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 21. November 1996 Nr. 408 „Über die Regelung der Einreise, der Ausreise, des Aufenthalts und der Transitfahrt von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen in der Republik Usbekistan“ ein Business-Visum der Kategorie B2 erforderlich.Wo und wie kann ein Geschäftsvisum beantragt werden?
Ein Business-Visum kann vorab entweder bei der Botschaft Usbekistans in Berlin beziehungsweise beim Generalkonsulat Usbekistans in Frankfurt am Main oder online unter www.e-visa.gov.uz als E-Visum beantragt werden.Dem Antrag müssen ein Einladungsschreiben des usbekischen Geschäftspartners, bei dem die Montage- und Installationsarbeiten durchgeführt werden sollen, eine Bestätigung dieses Schreibens durch das usbekische Ministerium für ausländische Angelegenheiten bzw. die Konsularabteilung sowie ein Nachweis des deutschen Arbeitgebers über die geschäftliche Funktion des Dienstreisenden beigefügt werden.Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Kosten finden Sie auf der Webseite des Generalkonsulats der Republik Usbekistan in Frankfurt am Main:Wie lange darf sich ein Dienstreisender auf Grundlage eines Geschäftsvisums in Usbekistan aufhalten?
Ein Business-Visum der Kategorie B2 gilt für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr.Wann besteht eine Meldepflicht für Dienstreisende?
Für ausländische Staatsangehörige besteht die Pflicht, sich innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts in Usbekistan bei der Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft (UVViOG) des jeweiligen Stadtbezirks registrieren zu lassen.Hierbei wird ein Registrierungsbeleg ausgestellt, der bei Reisen innerhalb Usbekistans sowie bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann auch durch die einladende Stelle beziehungsweise die Unterkunft übernommen werden.Wann wird eine Betriebsstätte in Usbekistan begründet, sodass steuerliche Pflichten entstehen?
Informationen zur Gründung einer Betriebsstätte finden Sie in unserem Artikel:
Schon gewusst?
Für eine Entsendung in die zentralasiatischen Länder – wie auch in andere Nicht-EU-Länder – beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine „Entsendebescheinigung“. Die A1-Bescheinigung ist nur für Entsendungen innerhalb Europas notwendig.
Ansprechpartner/Quellen
Sie haben weitere Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern in die zentralasiatischen Länder? Sprechen Sie uns gerne an!
Quellen: IHK Düsseldorf & AHK Zentralasien