Fachwirt/-in im E-Commerce
Geprüfte Fachwirte im E-Commerce vertreiben in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Waren sowie Dienstleistungen online unter Einbeziehung von Multi-Channel-Vertriebswegen. Neben der Steuerung und Weiterentwicklung des E-Commerce im Unternehmen zählt auch die Analyse des Kundenverhaltens sowie die Gestaltung einer kunden- und dienstleistungsorientierten Kommunikation zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Fachwirts/-in im E-Commerce.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Gepr. Fachwirt im E-Commerce” beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein.
Für die Zulassung ist Berufspraxis in folgenden Aufgabenbereichen erforderlich:
- Steuern und Weiterentwickeln des E-Commerce im Unternehmen,
- Kalkulieren und Planen von nationalen und internationalen Geschäften,
- Planen und Bewirtschaften des Waren- und Dienstleistungssortiments,
- Analysieren von Veränderungen des Kundenverhaltens, Beurteilen der Außenwirkungen dieser Veränderungen, Entwickeln und Durchsetzen von Verbesserungsmaßnahmen,
- Planen und Steuern von Marketingkonzepten,
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Gestalten einer kunden- und dienstleistungsorientierten Kommunikation,
- Analysieren der Ablauforganisation, Ableiten von Veränderungsoptionen sowie Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen,
- Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit im E-Commerce.
Die geforderten wesentlichen Bezüge zur Praxis bedeuten, dass die erlangte Berufserfahrung zumindest einen Teil dieser Aufgaben umfasst. Die berufliche Praxis kann nicht ersetzt oder verkürzt werden.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird zugelassen, wer am schriftlichen Prüfungsteil teilgenommen hat.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird zugelassen, wer am schriftlichen Prüfungsteil teilgenommen hat.
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
Prüfungsfächer
Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
- Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
- Gestalten von Prozessen im E-Commerce
- Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
- Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
| Prüfungsfach | Uhrzeit |
|---|---|
| Schriftliche Situationsaufgabe 1 | 8:30 - 13:30 Uhr |
| Schriftliche Situationsaufgabe 2 | 8:30 - 13:30 Uhr |
Fachgespräch mit Präsentation
Nach der Teilnahme an der schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Der mündliche Prüfungsteil ist spätestens zwei Jahre nach dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
In der Präsentation soll nachgewiesen, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf einen Handlungsbereich der folgende drei Handlungsbereiche beziehen:
Der mündliche Prüfungsteil ist spätestens zwei Jahre nach dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
In der Präsentation soll nachgewiesen, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf einen Handlungsbereich der folgende drei Handlungsbereiche beziehen:
- Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5 der Verordnung,
- Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6 der Verordnung,
- Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 der Verordnung
Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von der zur prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin wird die zu prüfende Person per E-Mail informiert.
Das Thema der Präsentation wird von der zur prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin wird die zu prüfende Person per E-Mail informiert.
Im unmittelbar nachfolgenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern und kann alle Handlungsbereiche beinhalten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
Erfolgreiche Absolventen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
Erfolgreiche Absolventen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
Prüfungstermine
| Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 1 |
Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 2 |
|---|---|
| 18.02.2026 | 19.02.2026 |
| 15.09.2026 | 16.09.2026 |
| 16.02.2027 | 17.02.2027 |
| 21.09.2027 | 22.09.2027 |
| 09.02.2028 | 10.02.2028 |
| 18.02.2028 | 19.02.2028 |
Prüfungsgebühr
Vorbereitung
Vorbereiter finden Sie auf der Seite des Weiterbildungsinformationssystems der IHKn oder auf dem Nationalen Online-Portal für berufliche Weiterbildung.
Rechtsgrundlage
Verordnung vom 1. März 2000
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.