IHK Düsseldorf
Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK
- 1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?
- 2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?
- 3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?
- 4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?
- 5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?
- 6. Welche Prüfungstermine gibt es?
- 7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?
- 8. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice?
- 9. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?
1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?
Wer eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler (§ 34f Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Vermittlung von und Beratung über Finanzanlagen notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ erfolgreich zu absolvieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?
Paragraph 4 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe- der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung oder -beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 4 Abs. 1 FinVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer- oder Nachfolgeberufe) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.
3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?
Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil finden Sie im Paragraph 3 Abs. 5 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV).
4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?
Die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Der schriftliche Prüfungsteil dauert für die Prüfung aller Kategorien nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 FinHonV in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 FinHonV (Vollprüfung) 165 Minuten. Der praktische Prüfungsteil dauert in der Regel 20 Minuten.
Für die Prüfung gelten die Bestimmungen der “Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 139 KB) der IHK Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung.
Der schriftliche Teil der Prüfung findet als PC-Prüfung statt. Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an! (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Bitte beachten Sie:
Unterstützte Browser:
Internet Explorer: Version 9
Internet Explorer: Version 11 mit Kompatibilitätsansicht
Mozilla Firefox ab Version 25
Die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann IHK können Sie abhängig vom gewünschten Umfang der Erlaubnis auf einzelne der folgenden Finanzanlagekategorien (§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)) beschränken:
- Offene Investmentvermögen im Sinne des §1 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 1)
- Geschlossene Investmentvermögen des §1 Abs. 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 2)
- Vermögensanlagen im Sinne des §1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) (Kategorie 3)
Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss die Prüfung auch Kategorie 2 umfassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 FinVermV). Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist immer Pflicht.
Der schriftlichen Prüfungsteil ist bestanden, wenn in allen Bereichen, für die Sie sich angemeldet haben (inkl. Basisteil), jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden (§ 3 Absatz 7 FinVermV). Ist der schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zum praktischen Prüfungsteil. Die Prüfung kann wiederholt werden.
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der sieben von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben, die vom Prüfer ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer gespielt. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie(n) beschränkt, in denen der schriftlichen Prüfungsteil absolviert wurde.
Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 3 Abs. 5 FinVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung sind in den §§ 1 bis 3 sowie den Anlagen 1 und 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der FinVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.
5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?
Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht seit dem 01.01.2023 für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
a) Vollprüfung (schriftlich und praktisch)
- bei 3 Kategorien 498,00 Euro
- bei 2 Kategorien 498,00 Euro
- bei 1 Kategorie 464,00 Euro
b) Teilprüfung (nur schriftlicher Teil)
- bei 3 Kategorien 394,00 Euro
- bei 2 Kategorien 394,00 Euro
- bei 1 Kategorie 278,00 Euro
c) Teilprüfung (nur praktischer Teil)
- 305,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
6. Welche Prüfungstermine gibt es?
Abhängig von der Teilnehmerzahl behält sich die IHK vor, den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen an einem einzelnen Tag abzunehmen. Hierüber werden die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Schriftlicher Prüfungsteil |
Praktischer Prüfungsteil |
Anmeldung ab (10:00 Uhr) |
Anmeldeschluss |
---|---|---|---|
23.04.2025 | 24.04.2025 | 29.01.2025 | 02.04.2025 |
23.07.2025 | 24.07.2024 | 30.04.2025 | 02.07.2025 |
22.10.2025 | 23.10.2025 | 30.07.2025 | 01.10.2025 |
*Bitte beachten Sie, dass bei hohem Anmeldungsaufkommen der praktische Prüftermin auch in der nachfolgenden Woche liegen kann.
7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
- Nach erfolgreicher Registrierung können sie sich zur Prüfung anmelden.
- Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Prüfungsgebühr an.
Onlineanmeldung Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
8. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice?
Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Ihre Anmeldungen im Portal ansehen. Ebenfalls können Sie Ihren Anmeldstatus überprüfen oder Ihre Daten ändern, wenn Sie z.B. umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung/Unterrichtung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.
9. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?
Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Die DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen.
Den Rahmenplan , Fallbeispiele und der Bewertungsbogen zum praktischen Prüfungsteil finden Sie auf der Internetseite der DIHK. Ebenso hält der Verein “Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.” auf seinen Internetseiten weitere Informationen zur Prüfung für Sie bereit.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs und das Informationssystem Kursnet der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.