Nr. 88588
Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler

Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 f GewO. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist unter anderem ein Sachkundenachweis. Alle Finanzanlagenvermittler - auch Angestellte - müssen sich zudem in ein Online-Register eintragen lassen. Zuständig für die Erlaubniserteilung, die Registrierung und die Sachkundeprüfung sind in Nordrhein-Westfalen die Industrie- und Handelskammern.
Finanzanlagenvermittler

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

Neue Regelung
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Die Vermittlung von Edelmetallen ist seit dem 1. Januar 2022 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtig.

Aktuelles für Finanzanlagenvermittler
Aktenstapel mit Weltkugel © Ojo Images/F1online

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Finanzanlagenvermittlerverordnung veröffentlicht, die zum 1. August 2020 in Kraft trat.

Finanzanlagenvermittler

Checklisten und Antragsformulare für Finanzanlagenvermittler zum Downloaden.

IHK Düsseldorf

Die Erlaubnis für Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Gewerbeordnung erfordert einen Sachkundenachweis. Informationen zur Prüfung sowie weitere Prüfungstermine finden Interessenten hier.