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Nr. 88588
Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler

Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 f GewO. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist unter anderem ein Sachkundenachweis. Alle Finanzanlagenvermittler - auch Angestellte - müssen sich zudem in ein Online-Register eintragen lassen. Zuständig für die Erlaubniserteilung, die Registrierung und die Sachkundeprüfung sind in Nordrhein-Westfalen die Industrie- und Handelskammern.
Finanzanlagenvermittler

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

Neue Regelung
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Die Vermittlung von Edelmetallen ist seit dem 1. Januar 2022 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtig.

Aktuelles für Finanzanlagenvermittler
Aktenstapel mit Weltkugel

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Finanzanlagenvermittlerverordnung veröffentlicht, die zum 1. August 2020 in Kraft trat.

Finanzanlagenvermittler

Checklisten und Antragsformulare für Finanzanlagenvermittler zum Downloaden.

IHK Düsseldorf

Die Erlaubnis für Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Gewerbeordnung erfordert einen Sachkundenachweis. Informationen zur Prüfung sowie weitere Prüfungstermine finden Interessenten hier.