Ausbildung

Zerspanungsmechaniker - Zerspanungsmechanikerin

Informationen zum Beruf

Die Ausbildung im Beruf Zerspanungsmechaniker/ Zerspanungsmechanikerin dauert regulär dreieinhalb Jahre.  Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerinnen stellen an konventionell oder computergesteuerten Werkzeugmaschinen Werkstücke unterschiedlichster Form her, zum Beispiel Kolben, Walzen und Ringe. Sie planen den Fertigungsablauf, erstellen die Programme für ihren Rechner selbst, richten die Maschinen ein und steuern den Bearbeitungsprozess. Augenmaß und Konzentrationsfähigkeit sind in diesem Ausbildungsberuf sehr wichtig.
Das Einsatzgebiet richtet sich nach dem Tätigkeitsbereich des Ausbildungsbetriebes:
  • Fräsmaschinensysteme
  • Drehmaschinensysteme
  • Drehautomatensysteme
  • Schleifmaschinensysteme
Um die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker erfolgreich zu gestalten, sollte man folgende Voraussetzungen mitbringen:
  • sehr guter Hauptschulabschluss oder guter Realschulabschluss
  • gutes räumliches Vorstellungsvermögen und mathematisches Verständnis
  • keine Angst vor dem Umgang mit Computern und High-Tech
  • technisches Geschick
  • Spaß an neuen Herausforderungen und Teamwork
Die Ausbildungsordnung, Informationen und Statistiken bietet unter anderem das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Berufskollegs

Regional gibt es an folgenden Berufskollegs Bildungsgänge für Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerinnen:
Mit Einverständnis des Betriebes kann ein Auszubildender aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine entsprechende Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Höhe der Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.

Ausbildungsdauer / Verkürzung

Die Ausbildung dauert gemäß Ausbildungsordnung 36 Monate.
Auf Antrag der Auszubildenden besteht bei guten Leistungen die Möglichkeit der vorzeitigen Prüfungszulassung.
Aufgrund bestimmter Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer schon bei Vertragsschluss verkürzt werden.

Informationen zu den IHK-Prüfungen

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als “gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.

Teil 1 der Abschlussprüfung
findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Der Prüfling bearbeitet einen kombinierten Fertigungsauftrag aus dem Bereich Dreh-Frästechnik, Dreh-Schleiftechnik oder Fräs-Schleiftechnik.  Der Teil 1 bezieht sich inhaltlich auf die ersten drei Ausbildungshalbjahre.  Der Prüfling führt eine komplexe Arbeitsaufgabe durch, die situative Fachgespräche und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.

Teil 2 der Abschlussprüfung
findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Er besteht aus den Prüfungsbereichen 
  1. Arbeitsauftrag
  2. Auftrag- und Funktionsanalyse
  3. Fertigungstechnik sowie
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungsvarianten beim Arbeitsauftrag
Im Prüfungsbereich “Arbeitsauftrag” gibt es zwei alternative Prüfungsvarianten: Geprüft wird entweder auf Grundlage eines echten betrieblichen Auftrags oder mit Aufgaben der IHK. 
Zur genaueren Erklärung der Abschlussprüfungen sowie der unterschiedlichen Varianten gibt es eine Handreichung und Entscheidungshilfen. Diese finden Sie hier. 

Prüfungstermine

Die schriftlichen Prüfungen finden deutschlandweit zeitgleich statt. Die Termine werden mit mehrjährigem Vorlauf veröffentlicht.

Ausbildungsplatzsuche

Die IHK Düsseldorf unterstützt Bewerber und Bewerberinnen sowie Unternehmen bei der gegenseitigen Suche.