Ausbildung

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (ab 01.08.2022)

Informationen zum Beruf

Mit der Novellierung zum 1. August 2022 trägt der neue Beruf Kaufmann und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung.
Anstelle der bisherigen Fachrichtungen treten Wahlqualifikationen.
Die bisherige Produktorientierung wird in Kundenbedarfsfeldern (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet.
Neu ist auch die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung mit schriftlicher Prüfung, Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung. 
Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 08.März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. 
  

Berufskollegs

Regional findet die Berufsschule am Leo-Statz-Berufskolleg statt.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Auszubildende werden vom Betrieb beim zuständigen Berufskolleg angemeldet. Bei den Schulen des Kreises Mettmann erfolgt die Anmeldung über das Portal Schüler Online, bei den Schulen der Stadt Düsseldorf über die jeweiligen Sekretariate bzw. die Homepage der Schule.
Weiterführende Informationen zu Berufsschulpflicht, Freistellung etc. finden Sie hier.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung im Beruf „Kaufmann/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in der Regel nach dem Tarif des privaten Versicherungsgewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung). 

Informationen zu den IHK-Prüfungen

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als “gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. 

Teil 1 der Abschlussprüfung (20 Prozent Gewichtung)
Prüfungsbereich 1: Allgemeine Versicherungswirtschaft

Teil 2 der Abschlussprüfung (80 Prozent Gewichtung)
  • Prüfungsbereich 2: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (30 Prozent)
  • Prüfungsbereich 3: Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt (20 Prozent)
  • Prüfungsbereich 4: Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft (20 Prozent)
  • Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent)
Wahlqualifikationen:
Es ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
  1. Versicherungsfälle managen,
  2. Risikomanagement durchführen,
  3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern, 
  4. im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
  5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.

Ausbildungsplatzsuche

Die IHK Düsseldorf unterstützt Bewerberinnen, Bewerber und Unternehmen bei der gegenseitigen Ausbildungsplatzsuche.