Ausbildung

Umschulung

Für wen kommen Umschulungen infrage?

Wer einen Beruf ergreifen möchten, der nicht der ersten Ausbildung entspricht, kann umschulen. 
Die Umschulung richtet sich an Erwachsene. Weil sie schon über Lebens- und Berufserfahrung verfügen, dauert eine Umschulung kürzer als eine Ausbildung. In der Regel etwa zwei Drittel der regulären Zeit.

Beratung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur

Potenzielle Umschülerinnen und Umschüler werden durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter betreut und beraten. Diese entscheiden, ob eine Umschulung aus ihrer Sicht sinnvoll ist und gefördert wird.

Einzelumschulung oder Gruppenumschulung?

Wenn feststeht, dass eine Umschulung finanziert wird, muss die zukünftige Umschülerin / der zukünftige Umschüler sich Gedanken machen, ob eine betriebliche Einzelumschulung oder eine Gruppenumschulung das Richtige ist.
Die betriebliche Einzelumschulung findet individuell in einem Unternehmen statt.
In der Regel wird dabei auch das Berufskolleg besucht. 
Betriebliche Einzelumschulungen darf jedes Unternehmen anbieten, das ausbildungsberechtigt ist. Offene Ausbildungsplätze findet man zum Beispiel über die Lehrstellenbörse der IHKs. Nicht jedes Unternehmen, das Auszubildende sucht, ist aber an einer betrieblichen Einzelumschulung interessiert. Hier muss der potenzielle Umschüler / die potenzielle Umschülerin das Unternehmen gegebenenfalls überzeugen.
Die Gruppenumschulung findet bei einem Bildungsanbieter statt, der oft auch als “Träger” oder “Umschulungsträger” bezeichnet wird.
Der Träger vermittelt die Umschulungsinhalte in Theorie und Praxis. Ergänzt wird die Gruppenumschulung um ein mehrmonatiges Betriebspraktikum.
Als Grundlage für trägergestützte Umschulungen hat der Berufsbildungsausschuss der IHK Düsseldorf eine Richtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) beschlossen.
Interessierte an einer Gruppenumschulung sollten sich vor Beginn gut informieren:
  • Welchen Eindruck macht der Umschulungsanbieter insgesamt?
  • Ist die Ausstattung OK? Gibt es die notwendigen Maschinen und Computer?
  • Gibt es vor Ort kompetente Ansprechpartner/-innen?
  • Sind die Ausbilder/-innen und Dozent/-innen gut qualifiziert und erreichbar?
  • Sind die Unterrichtsmethoden überzeugend und passen sie zum Teilnehmer / zur Teilnehmerin?
  • Wird die Suche nach Praktika aktiv vom Träger unterstützt?
  • Wie schätzen Teilnehmer/-innen und Absolventen / Absolventinnen die Qualität der Umschulung ein?
  • Gibt es seitens des Trägers Informationen über Bestehensquoten und Durchschnittsnoten?
Auf der Seite KURSNET der Bundesagentur für Arbeit sind Anbieter von Gruppenumschulungen gelistet (unvollständig).
Die IHK verfügt nicht über Verzeichnisse umschulungsinteressierter Unternehmen oder von Anbietern von Gruppenumschulungen.
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater unterstützen und überwachen die Umschulungen. Sie unterstützen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Bildungsanbieter. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragen zu Rechten und Pflichten aus einem Umschulungsverhältnis.

Weiterbildungsprämie

Die Arbeitsagenturen Düsseldorf und Mettmann sowie die Jobcenter Düsseldorf und ME-aktiv (Mettmann) fördern die erfolgreiche Teilnahme ihrer Umschüler an IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Weiterbildungsprämie
Fragen hierzu beantworten die Jobcenter und Arbeitsagenturen.
Vielen Umschülerinnen und Umschülern steht nach der Teilnahme an einer Zwischenprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1000,00 Euro zu.
Die aktuellen Zwischenprüfungen der IHKs (März/April 2020) entfallen bundesweit und gelten als abgelegt.
Mit der Regionaldirektion der Agenturen für Arbeit wurde daher für Nordrhein-Westfalen folgende Regelung getroffen:
Es reicht aus, dass die Zwischenprüfung als abgelegt gilt. Um die Prämie zu erhalten, muss jedoch individuell nachgewiesen werden, dass man an der Zwischenprüfung teilgenommen hätte. Dafür reicht eine Bestätigung der IHK.