Sie sind gefragt: Unternehmensbefragung zur Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz als zentraler Bestandteil der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines Schutzsystems für Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Meldestellen melden.
Die Wirkung des Gesetzes wird durch die Bundesregierung und Europäische Kommission evaluiert. Das Statistische Bundesamt führt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu diesem Zweck diese Befragung durch. Mit den Ergebnissen sollen Anpassungsbedarfe des Hinweisgeberschutzgesetzes im Rahmen bestehender Gestaltungsoptionen identifiziert werden.
Dafür sind Ihre Erkenntnisse aus der Praxis notwendig!
Die Beantwortung dauert in etwa 20 Minuten und erfolgt anonym und freiwillig, sodass keine Rückschlüsse auf Personen oder Unternehmen möglich sind.

Zur Umfrage

Die Umfrage ist bis einschließlich 31. Oktober 2025 online.
Bei Fragen zur Evaluierung können Sie sich jederzeit an das Statistische Bundesamt wenden.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Weitere Informationen zu allgemeinen Rechts- und Steuerfragen finden Sie auf unserer Themenseite Recht und Steuern.