Informationsreihe zur Reform des Unionszollkodex (UZK)

Die Reform des Unionszollkodex ist am 21. September 2026 in Kraft getreten und soll schrittweise bis zum Jahr 2034 umgesetzt werden. Mit dem Reformvorhaben sollen Zollverfahren modernisiert, der Warenverkehr an den Außengrenzen besser überwacht und die Flut von E-Commerce-Sendungen aus Fernost eingedämmt werden.

Kernstücke der Reform

Kernstücke der Reform sind die Einführung eines europaweiten EU Customs Data Hub, die Schaffung einer Europäischen Zollbehörde sowie ein stärker harmonisiertes, datenbasiertes Risikomanagement, das Zollabwicklung und Zollkontrollen effizienter und einheitlicher gestalten soll.

Digitale Informationsreihe für Unternehmen

Um Unternehmen frühzeitig über die anstehenden Änderungen und deren praktische Auswirkungen zu informieren, bieten die deutschen Wirtschaftsverbände gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) eine kostenlose digitale Informationsreihe an mit Terminen am:
  • 27. November, 10.30 bis 12 Uhr
  • 14. Dezember, 10.30 bis 12 Uhr
Weitre Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der DIHK.

Immer auf dem Laufenden bleiben bei Auslandsgeschäft!