Bauanträge werden digital – Sachsen stellt Verfahren um

Bauanträge online einreichen, Unterlagen digital nachreichen und den Bearbeitungsstand jederzeit einsehen: Was bislang nicht überall möglich war, soll in Sachsen künftig zum Standard werden.

Änderung der sächsischen Bauordnung

Die Sächsische Staatsregierung hat am 3. November 2026 eine Änderung der Sächsischen Bauordnung auf den Weg gebracht. Ab Juli 2027 sollen Bauanträge und Bauvoranfragen grundsätzlich digital eingereicht werden. Papieranträge sind dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen. Zunächst muss der Sächsische Landtag die Gesetzesänderung beschließen.

Bearbeitungsstand online einsehbar

Schon heute können Unternehmen die digitale Antragstellung vielerorts nutzen. Im digitalen Verfahren werden Antrag, nachgereichte Unterlagen, Rückfragen der Behörde und schließlich der Bescheid in einem gemeinsamen Vorgang gebündelt. Bauherren und beauftragte Planungsbüros können den Bearbeitungsstand online einsehen. Das spart Postwege, erleichtert die Abstimmung mit den Behörden und schafft mehr Transparenz und Planungssicherheit. Für die Nutzung wird eine BundID oder ein Unternehmenskonto benötigt.

IHK-Forderung aufgegriffen

Die geplante Neuregelung greift eine Forderung der sächsischen Industrie- und Handelskammern auf. Sie setzen sich für durchgängig digitale, einheitliche und effizientere Genehmigungsverfahren ein. Entscheidend ist allerdings, dass die Digitalisierung nicht nur Papier ersetzt, sondern auch zu kürzeren Bearbeitungszeiten führt.
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag liefert die Internetseite des Ministeriums für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern.

IHK Dresden setzt sich für effiziente Genehmigungsverfahren ein

Die IHK Dresden setzt sich gegenüber Politik und Verwaltung für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen im Kammerbezirk ein. Dazu gehören auch möglichst einfache, digitale und verlässliche Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. Informationen zur regionalen wirtschaftlichen Entwicklung und zu wichtigen Rahmenbedingungen für Unternehmen bietet die IHK Dresden im Themenbereich Wirtschaftsstandort.